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Umwelt: Letzte Klagen gegen Grubenwasseranstieg werden verhandelt

Im Sommer 2023 waren erste Klagen gegen einen Wasseranstieg in ehemaligen Steinkohlegruben abgewiesen worden. Was passiert mit den letzten verbliebenen Klagen?

Die letzten anhängigen Klagen gegen den im Saarland genehmigten Grubenwasseranstieg in früheren Steinkohlegruben werden an diesem Mittwoch (10.00 Uhr) vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis verhandelt. Es handelt sich um Klagen der Stadt Lebach sowie der Gemeinden Saarwellingen und Nalbach, wie das Gericht mitteilte.

Sie wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Oberbergamtes des Saarlandes zur Teilflutung von Gruben ehemaliger Bergwerke. Der Bergbau im Saarland war 2012 beendet worden. Grubenwasser ist Regenwasser, das in die Tiefe sickert und sich in Schächten und Strecken unter Tage sammelt. Bisher wird das Wasser abgepumpt, doch das ist für den Bergbaukonzern RAG teuer.

Erste Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss waren im Sommer 2023 vor dem OVG abgewiesen worden. Eine Revision in dem Verfahren ließ das Gericht nicht zu. Gegen diese Entscheidung legte die Gemeinde Merchweiler Beschwerde ein, blieb damit aber erfolglos. 

Die Kläger befürchten, dass ein Wasseranstieg zu einer Verunreinigung des Grundwassers, zu Erdbewegungen und dem Austritt von Gasen führen könnte. Der von der RAG beantragte Grubenwasseranstieg in Reden und Duhamel auf minus 320 Meter war unter Auflagen genehmigt worden.