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Justiz: NRW will Strafverschärfung für Verbrechen mit K.-o.-Tropfen

Wer K.-o.-Tropfen einsetzt, spielt mit dem Leben des Opfers. Aus Sicht der NRW-Regierung wird das Strafgesetzbuch dem bislang nicht gerecht.

Nordrhein-Westfalen will eine höhere Mindeststrafe für besonders schweren Raub oder Sexualstraftaten, wenn sie mit Hilfe von K.-o.-Tropfen oder anderen schädlichen Stoffen begangen werden. Das Landeskabinett habe beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen, berichtete NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne). Die Mindeststrafe solle in solchen Fällen im Strafgesetzbuch von drei auf fünf Jahre heraufgesetzt werden.

„Die Kombination aus Gewalt und dem gezielten Einsatz von K.-o.-Tropfen oder anderen Stoffen verschärft die Schwere des Verbrechens erheblich“, sagte Limbach in Düsseldorf. Dem trage das Strafrecht bislang nicht ausreichend Rechnung.

„Die Verwendung von K.-o.-Tropfen ist eine besonders perfide Methode, die nicht nur in die körperliche Unversehrtheit und das seelische Wohlbefinden der Opfer eingreift, sondern ihr Urteilsvermögen und ihre Verteidigungsfähigkeit ausschaltet, um heimtückisch eine schwere Straftat begehen zu können“, stellte der Justizminister fest.

Lebenslanges Trauma droht

K.-o.-Tropfen seien weitgehend geschmacksneutral, in Mischgetränken bemerke man sie kaum, warnte er. „Das Opfer wird benommen und gerät in einen Zustand der Willenlosigkeit, in dem es leicht manipulierbar ist.“ So komme es zu Missbrauch oder Raub. Die Opfer wüssten nachher nicht einmal, was mit ihnen passiert sei. „Das traumatisiert und hinterlässt ein Leben lang Spuren.“

Wer bei einer Vergewaltigung oder einem Raub mit einem Messer drohe oder ein anderes gefährliches Werkzeug einsetze, habe mit einer Haftstrafe nicht unter fünf Jahren zu rechnen, erläuterte der Justizminister. Ein lebensgefährliches Gift wie K.-o.-Tropfen oder andere gesundheitsschädigende Stoffe seien hingegen laut Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht als Werkzeuge einzustufen.

Juristenstreit: Was ist ein Tatwerkzeug?

Das überzeuge nicht – schon deshalb, weil die Wirkung unkalkulierbar sei: stark abhängig von der Konstitution des Opfers, vom Alkoholkonsum und möglicherweise eingenommenen anderen Drogen oder Medikamenten. „Das aber kann der Täter vorher nicht wissen“, unterstrich Limbach. Bei Überdosierung drohten Atemstillstand und Tod. „Wer K.-o.-Tropfen einsetzt, spielt also in jedem Einzelfall mit dem Leben des Opfers.“

Mit strengeren gesetzlichen Regelungen solle nicht nur eine Unwucht im Strafgesetzbuch beseitigt, sondern auch eine Botschaft gesendet werden, die das französische Vergewaltigungsopfer Gisèle Pélicot mit den Worten formuliert habe: „Die Scham muss die Seite wechseln.“ Er gehe von einer Mehrheit im Bundesrat für die Initiative aus, sagte Limbach.