Sondersitzungen: Wissing hält Bundestag-Sondersitzungen für rechtens
Gegen die beiden Sondersitzungen des alten Bundestags sind Klagen beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Wie sieht Noch-Justizminister Wissing deren Chancen?
Bundesjustizminister Volker Wissing hält die Klagen gegen die beiden Sondersitzungen des Bundestags mit alten Mehrheitsverhältnissen nicht für aussichtsreich. „Wir haben einen voll funktionstüchtigen Bundestag und das Grundgesetz kennt keine Vakanz in der Gesetzgebung“, sagte der parteilose Politiker im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. „Es ist klar geregelt, dass die Legislaturperiode nicht mit dem Wahltag endet, sondern erst mit der Konstituierung des neuen Bundestags.“
Wissing: Verfassungsänderungen sind noch möglich
Solange die in der Verfassung vorgesehene Frist laufe, sei der bisherige Bundestag voll handlungsfähig und mit allen Legislativrechten (Gesetzgebung) ausgestattet, betonte Wissing. „Das heißt, auch Verfassungsänderungen sind möglich und Entscheidungen mit der verfassungsändernden Mehrheit“, so der ehemalige FDP-Politiker. „Das halte ich für sehr klar.“
Es lasse sich zwar darüber diskutieren, ob eine Entscheidung, die auch weitreichende Folgen für die Zukunft hat, nicht besser nach einer Bundestagswahl vom neuen Parlament getroffen werden sollte. „Aber das ist eine politische und keine verfassungsrechtliche Frage“, sagte Wissing. Der Jurist und ehemalige FDP-Landesvorsitzende in Rheinland-Pfalz ist seit dem Bruch der Ampel-Koalition auch Justizminister.
Wissing hält auch Zeitpunkt der Sondersitzungen für zulässig
„Die verfassungsrechtliche Lage ist aus meiner Sicht eindeutig, wenngleich es auch im Verfassungsrecht eine Mindermeinung gibt, die etwas anderes vertritt.“ Auch halte er den Zeitpunkt für die Sondersitzungen jetzt für zulässig, sofern ausreichend Zeit für die Beratungen gewährleistet sei.
Beim Bundesverfassungsgericht sind mehrere Anträge eingegangen, etwa von AfD und Linken. Sie richten sich gegen die Sondersitzungen des alten Bundestags, auf denen über die von Union und SPD geplanten Grundgesetzänderungen beraten werden soll. Diese sollen den Weg für schuldenfinanzierte Milliardeninvestitionen ebnen.
Wann genau der Karlsruher Senat über die Anträge entscheidet, ist unklar. Laut Gericht ist eine Entscheidung aber vor dem 18. März zu erwarten. An dem Tag soll die zweite Sondersitzung stattfinden.