Tabakwaren: Zoll beschlagnahmt palettenweise illegale E-Zigaretten
Tabak, Zigaretten und Vapes: Der Frankfurter Zoll stellt in Hessen und im Saarland zahlreiche illegale Waren sicher.
Frankfurter Zollfahnder haben in Hessen und im Saarland palettenweise illegale Zigaretten und E-Zigaretten sichergestellt. Nach Angaben des Zolls beschlagnahmten sie allein in Lagerräumen in Saarlouis 47 mit nicht zugelassenen E-Zigaretten vollgepackte Europaletten. Ein 39 Jahre alter Tatverdächtiger wurde festgenommen.
Die rund 210.000 als „Vapes“ bezeichneten E-Zigaretten sollten an Endabnehmer in Deutschland sowie in anderen EU-Mitgliedstaaten gehen. Der geschätzte Steuerschaden beträgt rund 1,4 Millionen Euro. Der bei den Durchsuchungen am 9. Januar festgenommene Mann befindet sich auf Antrag der Staatsanwaltschaft Saarbrücken in Untersuchungshaft.
Vapes sind in Deutschland nur zugelassen, sofern sie nicht mehr als zwei Milliliter nikotinhaltige Flüssigkeit enthalten. „Die sichergestellten elektrischen Einmalzigaretten überstiegen die zulässige Füllmenge bei Weitem und waren zudem nicht ordnungsgemäß versteuert“, teilte die Behörde mit.
Funde auch in Hessen
Bei weiteren Ermittlungen stießen die Fahnder ebenfalls Anfang Januar in Friedberg (Wetteraukreis) auf mehr als 1,6 Millionen illegale Zigaretten, Wasserpfeifentabak und Bargeld. Die Zigaretten waren laut Zoll unversteuert und mutmaßlich gefälscht. Zudem stellten sie rund 70 Kilogramm illegal hergestellten Wasserpfeifentabak und Bargeld in Höhe von 71.000 Euro sicher.
Der entstandene Steuerschaden für die 8.250 Stangen illegale Zigaretten und den unversteuerten Wasserpfeifentabak belaufe sich auf rund 350.000 Euro.Gegen den 46 Jahre alten Tatverdächtigen in diesem Komplex wird bereits seit Herbst vergangenen Jahres wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz ermittelt.
„Illegale und gefälschte Tabakwaren werden oft unter hygienisch sehr fragwürdigen Umständen hergestellt“, hieß es vom Zoll. Zudem müssten sich die Konsumenten unversteuerter Tabakwaren bewusstmachen, dass sie „aktiv erhebliche Steuerhinterziehung und kriminelle Machenschaften unterstützen“.
Der Tabaksteuer unterliegen in Deutschland:
Tabakwaren wie Zigarren, Zigarillos, Zigaretten Rauchtabak wie Pfeifentabak oder Wasserpfeifentabakden Tabakwaren gleichgestellte Erzeugnisse wie etwa KräuterzigarettenSubstitute für Tabakwaren.