[REQ_ERR: 526] [KTrafficClient] Something is wrong. Enable debug mode to see the reason. Einwegverpackungen: Welche Städte über eine Verpackungssteuer nachdenken – Beste Nachrichten

Einwegverpackungen: Welche Städte über eine Verpackungssteuer nachdenken

Karlsruhe hat entschieden: Die Verpackungssteuer auf Einwegprodukte in Tübingen ist rechtens. Das Urteil forciert Überlegungen in Rheinland-Pfalz.

50 Cent extra für Einweg-Getränkebecher, Pommes-Schalen oder Pizzakartons und 20 Cent für Einweg-Besteck oder Strohhalme: Die könnten künftig auch in Rheinland-Pfalz fällig werden für Verkäufer in Imbissen, Fast Food- oder To-Go-Restaurants – falls Kommunen im Bundesland eine Verpackungssteuer wie in Tübingen einführen.

Das soll Geld in den Haushalt bringen, vor allem aber für weniger Müll im öffentlichen Raum sorgen und Mehrwegsysteme stärken. Nach dem grünen Licht vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für die Steuer in Tübingen stehen einige Kommunen in den Startlöchern. Andere überlegen noch.

Beratungen im Stadtrat

In Mainz wird zumindest über eine solche Steuer nachgedacht. Die Landeshauptstadt werde sich jetzt intensiv damit beschäftigen, sagte eine Sprecherin. Geprüft werde zum Beispiel, wie groß der Verwaltungsaufwand wäre. Dies geschehe auch vor dem Hintergrund, dass alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen seien.

In Trier werde die Verwaltung eine entsprechende Satzung entwerfen, die dann vom Stadtrat beschlossen werden müsse, wie die Stadt mitteilte. Schon Anfang 2019 hatte der Stadtrat in Trier mehrheitlich eine Verpackungssteuer nach dem Tübinger Modell beschlossen, wenn eine Einführung rechtssicher möglich sei.

In Koblenz hatte man das Thema 2023 eigentlich abgeschrieben. „Ein Antrag zur Einführung einer Verpackungssteuer wurde damals mehrheitlich vom Rat abgelehnt“, teilte ein Sprecher der Stadt mit. Vor allem, weil unklar gewesen sei, ob es eine Verfassungsbeschwerde geben werde. Nach der Entscheidung aus Karlsruhe ist das Thema nun auf dem Tisch. In der Stadtratssitzung am 6. Februar gibt es zwei Anträge dazu. Die Fraktion der Freien Wähler beantragte einem Sprecher zufolge, die Einführung einer Verpackungssteuer zu prüfen. Die Linken-Fraktion will, dass eine Verpackungssteuersatzung erstellt wird.

Planungen laufen

In Kaiserslautern soll sich an diesem Montag (3.2.) der Stadtrat mit dem Thema beschäftigen. Nach ersten Auswertungen müssten rund 700 Betriebe – etwa Speisegaststätten, Imbisse, Metzgereien und Bäckereien – über die eventuelle Einführung der Verpackungssteuer und die Nutzung von Mehrwegsystemen informiert werden, heißt es in einer Vorlage. „Wie sich die Einführung einer Verpackungssteuer auf den Haushalt der Stadt Kaiserslautern auswirken könnte, kann derzeit nicht beziffert werden.“

Die Stadt Landau hat noch keine endgültige Haltung zur Verpackungssteuer. „Wir prüfen das gerade intern, der Stadtvorstand bildet sich eine Meinung und berät sich – und Mitte Februar wollen wir das Thema im Ältestenrat unseres Stadtrats beraten“, teilte eine Sprecherin mit. „Danach gibt es dann eine Entscheidung darüber, ob Landau diesen Weg gehen möchte oder nicht.“

Ähnlich sieht es Zweibrücken. „Die Stadt hat diesbezüglich noch keine Planungen durchgeführt“, teilte ein Sprecher mit. „Eine Berechnung der Einnahmen scheitert bereits an den fehlenden Informationen zur Anzahl von Einwegverpackungen für „Take-Away-Gerichte und -Getränke“ im Stadtgebiet.“ Nachdem nun aber Rechtssicherheit durch das Bundesverfassungsgericht bestehe, könnte diese Steuer in Zweibrücken auch erneut thematisiert werden.

Erwägungen zudem im Saarland

In Saarbrücken prüfe man ebenfalls die Einführung einer Verpackungssteuer, sagte ein Sprecher der Landeshauptstadt. Vor allem müssten Fragen der Praktikabilität geklärt sowie Kosten und Nutzen einer Verpackungssteuer abgewogen werden. Man habe das höchstrichterliche Urteil abgewartet. 

Grünes Licht aus Karlsruhe

Die Stadt Tübingen hat bereits 2022 eine Verpackungssteuer eingeführt. Nach einer Verfassungsbeschwerde des Fast-Food-Konzerns McDonald’s hat nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden und grünes Licht gegeben. Zwar greife die Erhebung der Verpackungssteuer in die im Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit der Verkäufer ein. Dieser Eingriff sei jedoch verfassungsgemäß, begründete der Karlsruher Senat.

Umfragen der Deutschen Umwelthilfe zufolge sollen bundesweit 120 Städte Interesse an der Einführung einer Einweg-Steuer haben. Fast 50 Städte hatten demnach angegeben, vor allem die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht abwarten zu wollen.