Wo welches Kreuz?: So sieht der Stimmzettel zur Bundestagswahl aus
Das Ausfüllen des Stimmzettels zu Bundestagswahl ist grundsätzlich simpel – aber man kann auch einiges falsch machen. So sieht er aus – und das ist zu beachten.
Bei der Bundestagswahl am 23. Februar stimmen die Wählerinnen und Wähler mit dem Stimmzettel ab – entweder am Wahltag selbst in der Wahlkabine oder vorher, per Briefwahl.
Wichtig zu wissen: Man sollte den Stimmzettel sozusagen „nach Vorschrift“ ausfüllen – also beispielsweise auf keinen Fall etwas auf den Zettel hinzuschreiben oder Teile durchstreichen. Wer eine Anmerkung auf das Papier notiert oder dort rumkritzelt, macht den Stimmzettel ungültig.
Alle Wähler haben jeweils eine Erststimme und eine Zweitstimme zu vergeben. Mit den Erststimmen, die in der linken Spalte des Wahlzettels in schwarzer Schrift stehen, wählt man die Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis. Mit der Zweitstimme – in der rechten Spalte und in blauer Schrift – stimmt man für eine Partei ab.
Der Stimmzettel zur Bundestagswahl hat zwei Spalten, in jeder soll man einmal ankreuzen
Aus der Anzahl der Zweistimmen ergeben sich die Prozente, die eine Partei im Bundestag bekommt. Per Erststimmen werden Politikerinnen und Politiker direkt ins Parlament gewählt: Die Kandidaten, die die meisten Stimmen in ihrem Wahlkreis holen, können per Direktmandat in den Bundestag in Berlin einziehen.
Übrigens muss man nicht beide Stimmen auf dem Wahlzettel vergeben – es reicht, ein Kreuz bei einer Partei zu machen oder eines bei einem Direktkandidaten, also eine der beiden Spalten freizulassen.
Aber bitte nicht mehr als ein Kreuz pro Spalte: Wer zwei oder noch mehr Direktkandidaten ankreuzt, hat im Endeffekt keinen davon gewählt – die Stimme ist ungültig. Mehr als zwei Parteien wählen geht auch nicht.
Es kann aber durchaus sein, dass der Stimmzettel in Teilen gültig ist: Die Spalte, die mehr als ein Kreuz abbekommen hat, zählt zwar nicht. Aber die andere mit nur einem Kreuz schon.
Im Detail sieht das dann so aus: Wer mehr als einen Direktkandidaten aber nur eine Partei angekreuzt hat, dessen Stimme zählt immerhin noch für die Partei.
Hat man mehrere Parteien gewählt, aber eine einzige Erststimme vergeben, bekommen die Parteien zwar keine Stimme von diesem Wähler – aber das Kreuz für den Erstkandidaten wird mitgezählt.
Grundsätzlich kann man sich merken, dass der Wählerwille klar erkennbar sein muss. Also auch am besten ein Kreuz in das Feld mit dem Kreis malen – so dass es klar zu sehen ist.
Reihenfolge auf dem Stimmzettel ergibt sich aus der vorherigen Bundestagswahl
Und wie ist die Reihenfolge von Kandidaten und Parteien auf dem Stimmzettel festgelegt? Das ergibt sich aus dem Bundeswahlgesetz.
Alle Bundesländer haben dabei ihre eigene Sortierung: Oben auf dem Wahlzettel steht die Partei, deren Landesliste bei der vorherigen Bundestagswahl die meisten Stimmen geholt hat, danach folgen – entsprechend der damaligen Ergebnisse – die anderen.
Parteien, die neu antreten, stehen darunter in alphabetischer Reihenfolge. Die Direktkandidaten in der linken Spalte stehen immer neben ihren Parteien. Deren Reihenfolge ergibt sich also aus der der Parteien.
Quellen: Deutscher Bundestag, „Trierischer Volksfreund„