[REQ_ERR: 526] [KTrafficClient] Something is wrong. Enable debug mode to see the reason. Soziale Medien: Kinderarbeit? Rot-Grün will Regeln für Familien-Influencer – Beste Nachrichten

Soziale Medien: Kinderarbeit? Rot-Grün will Regeln für Familien-Influencer

Mit Familien-Videos lässt sich auf Youtube, Instagram und Co. viel Geld verdienen. Doch was macht es mit den Kindern, wenn Mama und Papa sie als Influencer inszenieren?

Kinder sollen bei der Vermarktung des Familienlebens in sozialen Medien besser geschützt werden – das fordern SPD und Grüne im niedersächsischen Landtag. „Auch in den sozialen Netzwerken haben Kinder das Recht auf Schutz vor Ausbeutung und auf Achtung ihrer Privatsphäre“, sagte die Grünen-Abgeordnete Swantje Schendel.

Gerade Ereignisse wie Geburtstage oder Einschulungen seien für Familien, die sich als Influencer inszenieren, attraktiv und lukrativ. Anders als beim Film oder Theater gebe es für Familienblogger aber noch keine wirksamen Mechanismen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen, sagte Schendel. Dabei könnten die Aufnahmen Experten zufolge die Kinder in ihrer Entwicklung beeinträchtigen, zu Bindungsstörungen führen und ihre Sicherheit und Privatsphäre gefährden.

Eltern sollen behördliche Erlaubnis einholen müssen

„Besonders die Darstellung emotionaler Ausnahmesituationen wie Angst, Scham oder Traurigkeit stellt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre des Kindes dar. Leider ist aber auch das alltäglich“, sagte die Grünen-Politikerin. 

Der Antrag von Rot-Grün sieht nach dem Vorbild Frankreichs unter anderem vor, dass Eltern für die Tätigkeit als Familien-Influencer eine behördliche Erlaubnis einholen sowie einen Teil der Einnahmen auf ein Konto für das Kind hinterlegen müssen. Dafür solle sich das Land beim Bund einsetzen. Zudem sollen die Kinder eine pädagogische Begleitung bekommen und besser über ihre Rechte aufgeklärt werden.

„Die Fotos und die Videos, die online gehen, die bleiben“, warnte der SPD-Abgeordnete Jörn Domeier. Kinderarbeit sei zwar verboten – doch für die Social-Media-Aktivitäten gebe es bisher keine ausreichenden Regelungen.

CDU: „Kinder sind keine Accessoires ihrer Eltern“

Die oppositionelle CDU zeigte sich offen für den Vorstoß. Es könne nicht sein, dass Kinderarbeit in der analogen Welt reglementiert sei und in der digitalen Welt scheinbar niemanden interessiere, sagte die CDU-Abgeordnete Laura Hopmann. Sie betonte: „Kinder sind keine Accessoires ihrer Eltern.“

Es reiche jedoch nicht, nur die kommerzielle Seite in den Blick zu nehmen. Ihrer Meinung nach sollten Eltern ihre Kinder am besten komplett aus Bildern in sozialen Medien heraushalten: „Vielen Eltern ist am Ende des Tages, fürchte ich, nicht ausreichend klar, was alles passieren kann, wenn sie solche Bilder teilen – auch mit eigentlich unschuldigen und unverfänglichen Aufnahmen.“ 

Die AfD-Abgeordnete Vanessa Behrendt hingegen sagte, der Regierung mehr Rechte zu geben, sei oft eine schlechte Idee. „Eltern müssen selbst entscheiden, was am besten für ihre Kinder ist und was nicht“, sagte sie.

Milliardengeschäft Influencing

Die Kinderrechtsorganisation Terre des Hommes aus Osnabrück hat sich das Phänomen der Familien-Influencer für einen Kinderarbeitsreport angesehen. Weltweit gesehen ist das Influencing demnach ein Milliardengeschäft, finanziert vor allem über die Bewerbung von Produkten. 

Für das Konzept der Familien-Influencer seien die Kinder dabei zentral: Die Kinder zu zeigen – etwa auf Youtube oder Instagram – vermittele Intimität und Vertrauen und fördere damit die Bindung an die Influencer. 

Den Zuschauern werde das Gefühl vermittelt, ein Teil der Familie zu sein: „Sie sehen den Kindern beim Aufwachsen zu; wissen, wann sie Geburtstag haben; was sie zu Weihnachten bekommen und wann sie krank sind. Sie kennen ihre Hobbys und Schulnoten“, heißt es in dem Report. 

Eltern als Arbeitgeber – Zuschauer als Teil der Familie

Das Einkommen der Eltern hänge dabei wesentlich von der Mitwirkung der Kinder ab, was die Eltern gleichzeitig zu Arbeitgebern ihrer Kinder mache. 

Terre des Hommes forderte daher dringend eine Auseinandersetzung des Gesetzgebers mit dem Thema und konstatierte: „Obwohl einige Regelungen klar anwendbar wären, wie etwa die Verbote, Kinder zur Schau zu stellen oder Kinder unter drei Jahren zu beschäftigen, greifen Aufsichtsbehörden nicht ein.“