[REQ_ERR: 526] [KTrafficClient] Something is wrong. Enable debug mode to see the reason. Prozess: Gericht: Mann muss Strafe für Scholz-Umarmung zahlen – Beste Nachrichten

Prozess: Gericht: Mann muss Strafe für Scholz-Umarmung zahlen

Manche nennen ihn „Kanzler-Knuddler“: Auf dem Rollfeld des Frankfurter Flughafens kommt ein Mann Scholz ungewöhnlich nah. Nun gibt es ein Urteil – die Umarmung selbst spielt aber kaum eine Rolle.

Er drängte sich mit seinem Auto in eine Sicherheits-Kolonne, fuhr unbefugt auf das Frankfurter Flughafengelände und umarmte Bundeskanzler Olaf Scholz auf dem Rollfeld: Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Hausfriedensbruch ist ein Mann vor dem Frankfurter Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro sowie einer zweieinhalbjährigen Fahrsperre verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig. 

Der 50-Jährige, der in Medien als „Kanzler-Knuddler“ bezeichnet wurde, hatte während der Tat im Mai 2023 unter starken Drogen gestanden und gilt deshalb nur bedingt schuldfähig. Im Gerichtssaal zeigte er Reue und gelobte Besserung. Er sei ohne Absicht in die Situation reingeraten. Es sei eine süß-bittere Erfahrung gewesen, sagte er. „Ich entschuldige mich für alles.“ 

Kanzler-Umarmung war Zufall

Bei dem Verfahren, das innerhalb eines halben Tages verhandelt worden war, spielte die Kanzler-Umarmung sowie der Aspekt, dass sich Scholz in einer der Kolonnen befunden hatte, nur eine untergeordnete Rolle. Das sei ein reiner Zufall gewesen, sagte Staatsanwalt Christian Lang nach dem Urteil. Da sei keine Motivation dahinter gewesen. 

Der Mann war bereits in der Vergangenheit und dann erneut vier Monate nach dem Vorfall wegen Fahrens unter Drogeneinfluss aufgefallen. Auch das floss in das Strafmaß ein. 

Mann hatte zwei Tage gefeiert und Kokain geschnupft

Vor der Tat habe er zwei Tage gefeiert, viel Kokain konsumiert und nicht geschlafen, sagte der Angeklagte. „Ich leide seit zwei Jahren“, sagte er.

Der Mann hatte sich mit seinem Privatwagen dem Konvoi angeschlossen und war so auf das Flughafengelände gelangt. Vor Gericht erklärte sein Anwalt, er habe anfangs noch geglaubt, in eine Polizeikontrolle geraten zu sein. 

Er habe nicht mitbekommen, dass er auf das Flughafengelände gefahren sei, behauptete der Angeklagte. Dass er nicht gemerkt haben wolle, in welche Richtung sich der Konvoi bewegt, sei nur schwer vorstellbar, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Der Weg dorthin sei flankiert gewesen mit Hinweisen auf verschiedene Fluggesellschaften.

Auf dem Vorfeld hatte der Mann den Bundeskanzler schließlich umarmt, als dieser ins Flugzeug steigen wollte. Als Grund für die innige Verabschiedung ließ der Angeklagte durch seinen Anwalt mitteilen, dass er sein Verhalten dem Rest der Gruppe angepasst habe. Eigentlich sei es „ein schöner Abend mit dem Kanzler“ gewesen, sagte der 50-Jährige im Gerichtssaal über die ungewöhnliche Begegnung. 

Debatte um Sicherheit des Kanzlers

Scholz hatte sich damals gelassen über den Zwischenfall geäußert. „Was die Frage betrifft, dass mir Leute guten Tag sagen und mich begrüßen, ist das nie etwas, was mich besonders beeindruckt“, sagte er. „Ich hab‘ auch diese Situation nicht als dramatisch empfunden.“

Nach der Umarmung wurde der Mann ohne Widerstand von der Bundespolizei am Flughafen festgenommen und nach der Feststellung seiner Personalien wieder freigelassen. Das Rollfeld des Frankfurter Flughafens ist für normale Passagiere nicht zugänglich. Der Fall löst eine Debatte über die Sicherheit des Kanzlers aus.