Strafverfahren: Revision nach Bluttat in Heiligkreuzsteinach beantragt
Der Vater von zwei Töchtern wurde in seinem Bett erstochen. Die Täterin wurde kurz darauf tot aufgefunden. Die Ehefrau soll laut Gericht bei der Tat geholfen haben – das Urteil akzeptiert sie nicht.
Nach der Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord an ihrem Ehemann in Heiligkreuzsteinach (Rhein-Neckar-Kreis) hat die Ehefrau Revision eingelegt. Dies sagte ein Sprecher des Landgerichts Heidelberg. Die 39-Jährige war am Montag zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die Haupttäterin ist mittlerweile tot. Die Angeklagte hatte beim Prozessauftakt ihre Schuld bestritten.
Im Juli 2024 soll laut Gericht die beste Freundin der Ehefrau den Mann in seinem Haus erstochen haben. Das Motiv war demnach die anstehende Trennung der Ehefrau von ihrem Mann und ihr Wegzug aus dem Dorf. Die Mörderin habe Sorge gehabt, dadurch ihre Freundin, die in direkter Nachbarschaft zu ihr lebte, zu verlieren. Die 48-Jährige sei bereits wegen gefährlicher Körperverletzung an ihrer Mutter vorbestraft gewesen und habe zudem unter einer Persönlichkeitsstörung gelitten, sagte der Richter.
Ehefrau soll während Mord nicht eingegriffen haben
So habe die Täterin entschlossen, den Ehemann zu töten und ihre Freundin in den Plan eingeweiht. Die Ehe sei schon lange schwierig gewesen, sagte der Richter. Die Ehefrau habe dem Plan zugestimmt und nicht eingegriffen, als die Täterin den Ehemann im Ehebett erstach, wie der Richter sagte. Die Deutsche soll auch mit dem Anruf bei der Polizei Stunden gewartet und dann einen Einbruch gemeldet haben.
Kurz nach der Bluttat kam es zu einem Polizeieinsatz am Haus der Täterin. Diese schoss zunächst auf eine Polizistin und tötete sich dann laut Polizei selbst. Daraufhin bezichtigte die Ehefrau laut Richter ihre beste Freundin des Mordes.
Die Staatsanwaltschaft war davon überzeugt gewesen, dass die 48-Jährige auch ihre mittlerweile 73 Jahre alte Mutter für die Durchführung der Tat gewonnen hatte. Sie habe während der Tat vor dem Anwesen Wache gestanden. Die Anklagebehörde hatte eine Verurteilung ebenfalls wegen Beihilfe zum Mord gefordert. Das Gericht schloss sich der Sichtweise allerdings nicht an und sprach die Frau frei.