[REQ_ERR: 526] [KTrafficClient] Something is wrong. Enable debug mode to see the reason. Polizeigewalt: Freispruch für Bundespolizisten rechtskräftig – Beste Nachrichten

Polizeigewalt: Freispruch für Bundespolizisten rechtskräftig

Mehr als fünf Jahre nach einer aufsehenerregenden Festnahme in der Eifel ist ein Bundespolizist freigesprochen worden. Der Richterspruch gilt.

Der Freispruch eines Bundespolizisten vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung im Amt ist rechtskräftig. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Trier der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Bundespolizist aus Nordrhein-Westfalen war am Mittwoch vergangener Woche in einem Prozess in Trier freigesprochen worden. 

Der Mann habe sich bei einer Festnahme im September 2019 in der Eifelstadt Prüm in einer „akuten Belastungssituation“ befunden, hatte die Vorsitzende Richterin gesagt. Daher könne er nicht schuldig gesprochen werden. Dennoch habe der 39-Jährige bei dem Zugriff unverhältnismäßig viel Gewalt angewendet: Dies sei rechtswidrig gewesen, urteilte das Gericht. 

Schläge und Tritte eingeräumt

Bei der Festnahme hatte der Bundespolizist auf den am Boden liegenden Mann fünfmal mit einem Schlagstock geschlagen und zweimal auf ihn eingetreten. Die Schläge und Tritte hatte der Angeklagte eingeräumt.

Der Festnahme vorangegangen war laut Gericht eine lange und gefährliche Verfolgungsfahrt durch die Eifel, weil sich der später Festgenommene einer Fahrzeugkontrolle nahe der deutsch-belgischen Grenze entziehen wollte. Man sei mit sehr hohen Geschwindigkeiten über die Straßen gerast, das Fluchtauto habe das Polizeiauto in einem Wald gerammt. 

Staatsanwaltschaft erkannte keine Notwehrlage

Bei der Festnahme habe der Mann am Boden Widerstand geleistet, daher habe der Bundespolizist aus Notwehr gehandelt. Aber: Die Schläge und Tritte hätten „die Grenze des Erforderlichen überschritten“, hatte die Richterin gesagt.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt gefordert. Sie hatte auf einem Video, das einen Ausschnitt der Festnahme zeigt, keine Notwehrlage erkennen können. Der Mann am Boden habe kaum Widerstand geleistet. Das Opfer hatte „multiple Prellungen erlitten“.