Wahlen: Landtag uneins über beste Auszählmethode für Kommunalwahlen
Die nächsten hessischen Kommunalwahlen stehen 2026 an. Nach dem Willen der Landesregierung sollen die Stimmen mit einem anderen Verfahren ausgezählt werden als bislang. Was sagt die Opposition?
Rund ein Jahr vor den nächsten Kommunalwahlen in Hessen haben die Abgeordneten im Landtag über Reformen für die Arbeit der kommunalen Parlamente gestritten. Die von der Landesregierung geplanten Änderungen betreffen unter anderem die Stimmauszählung. Dafür soll künftig das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren gewählt werden statt wie bisher das Hare-Niemeyer-Verfahren.
„Dieses Vorhaben der Landesregierung ist unserer Ansicht nach verfassungsrechtlich problematisch, weil es gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verstößt“, sagte der AfD-Abgeordnete Erich Vohl in Wiesbaden. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Moritz Promny, erklärte, wenn die Gesellschaft wirklich wolle, dass jede Stimme zähle, dann müsse Hessen bei der Hare-Niemeyer-Methode bleiben.
Mit der Reform des Auszählungsverfahrens werde eine Zersplitterung der Kommunalparlamente nicht verhindert, argumentierte die Innen-Expertin der Grünen, Vanessa Gronemann.
Nächste Kommunalwahlen voraussichtlich im Frühjahr 2026
Die unterschiedlichen Auszählungsmethoden können Auswirkung auf die Sitzverteilung in einem Parlament haben. Nach Einschätzung von Experten werden größere Parteien mit dem d’Hondtschen-Verfahren etwas begünstigt. In Hessen sollen im Frühjahr 2026 die kommunalen Parlamente neu gewählt werden.
Innenminister Roman Poseck (CDU) verteidigte die Reform. Sie sei ein „Meilenstein“ für die Kommunen, indem Abläufe effizienter und kommunale Mandate gestärkt würden. Das Land gehe in engem Schulterschluss mit den kommunalen Spitzenverbänden vor.
Verabschiedung der Gesetzesnovelle am Donnerstag geplant
Die Umstellung des Auszählverfahrens sei mit der Verfassung vereinbar, betonte Poseck. Das politische Ziel sei, einer Zersplitterung in kommunalen Parlamenten entgegenzuwirken. Diese sei ein reales Problem. In den kommunalen Parlamenten säßen zunehmend Ein-Personen-Fraktionen, die Mehrheitsfindungen würden schwieriger.
Das „Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ soll am kommenden Donnerstag – nach dritter Lesung – im Landtag verabschiedet werden.
Bei den Auszählverfahren wird unterschiedlich gerechnet
Das Hare-Niemeyer-Verfahren ist nach dem englischen Rechtsanwalt Thomas Hare und dem Aachener Professor Horst Niemeyer benannt. Bei diesem System werden alle Stimmen für eine Partei mit der Zahl der zu vergebenden Parlamentssitze multipliziert. Diese Summe wird dann durch die Gesamtzahl der Stimmen aller an der Sitzverteilung teilnehmenden Parteien geteilt. Die im Ergebnis vor dem Komma stehende Zahl bezeichnet die Sitze für die Parteien. Sind danach noch Mandate übrig, werden sie nach der Höhe der Ziffern hinter dem Komma verteilt.
Bei dem nach dem belgischen Rechtsprofessor Victor d‘ Hondt benannten Berechnungsverfahren werden die Stimmen der Parteien jeweils durch 1, 2, 3 und so weiter geteilt und die Ergebnisse in einer Tabelle notiert. Anfangend bei der höchsten Zahl wird dann jeweils ein Sitz an die entsprechende Partei vergeben, dann ein Sitz für die zweithöchste Zahl, dann für die dritthöchste Zahl und so fort.