Prozess: Mordwerkzeug Hammer und Kabelbinder – Ehefrau verurteilt
Erst schlug sie mit einem Hammer auf ihren Ehemann ein, dann erstickte sie ihn mit einem Kabelbinder. Das Landgericht Karlsruhe hat jetzt sein Urteil gefällt.
In die Hände gestützt schüttelt die Angeklagte während der Urteilsverkündigung den Kopf. Das Karlsruher Landgericht hat eine 66-Jährige wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer gehe von Heimtücke aus, so der Vorsitzende Richter. Der 74 Jahre alte Ehemann hatte demnach „keine Chance, sich zu verteidigen“. Die Angeklagte habe den Überraschungseffekt ausgenutzt, als sie mit einem Hammer 34 Mal auf ihren Mann einschlug. Schließlich erdrosselte sie ihn mit einem Kabelbinder.
Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte maximal acht Jahre Haft gefordert. Er sah die Mandantin unter anderem als vermindert schuldunfähig an. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Ob der Verteidiger Rechtsmittel einlegen wird, ließ er offen. „Wir müssen jetzt schauen, wie die weitere schriftliche Begründung aussieht“, sagt er, bevor er den Gerichtssaal verließ.
66-Jährige sprach von Notwehr
Die Deutsche hatte zu Beginn des Prozesses Ende Februar gestanden, im Juni 2024 mit einem Hammer auf ihren Ehemann eingeschlagen zu haben. Sie berief sich auf Notwehr, weil der Mann sie zuvor durch das Haus in Kronau (Landkreis Karlsruhe) verfolgt habe. „Ich wollte ihn niemals töten, sondern mich nur wehren“, betonte die 66-Jährige in ihrer Aussage mehrmals.
Gericht spricht von Schutzbehauptungen
Die Kammer geht davon aus, dass dies Schutzbehauptungen waren. Wir glauben ihr nicht, sagte der Vorsitzende Richter. Die Geschichte der 66 Jahre alten Frau sei „völlig unplausibel“. Unter anderem die von der Angeklagten geschilderten Flucht- und Notwehrsituation sei nicht schlüssig.
Bereits mehrere Tage vor der Tat soll sie laut Staatsanwaltschaft verschiedene Tötungsmethoden recherchiert haben. Demnach suchte sie zum Beispiel: „Kann ich jemanden mit einem Hammer bewusstlos schlagen?“ und „Wie lange kann man unter einer Plastiktüte atmen?“
Eine geplante Tat?
Das Gericht geht deshalb davon aus, dass sie die Tat geplant hat. Aufgrund der Aussage zweier Sachverständiger geht die Kammer zudem nicht von einer verminderten Schuldunfähigkeit aus.