Haushalt: Südwest-FDP scheitert mit Vorstoß gegen Finanzpaket
Der Bundesrat stimmt am Freitag über das milliardenschwere Finanzpaket von Union und SPD ab. In Baden-Württemberg weist das Landesverfassungsgericht einen FDP-Antrag gegen die Schuldenregeln zurück.
Das baden-württembergische Verfassungsgericht hat einen Antrag der oppositionellen FDP-Landtagsfraktion gegen das milliardenschwere Finanzpaket des Bundes zurückgewiesen. Die FDP-Fraktion wollte mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung die Zustimmung Baden-Württembergs zu den neuen Schuldenregeln des Bundes im letzten Moment verhindern. Der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart lehnte den Antrag am Abend ab. (1 GR 17/25).
Das Milliarden-Finanzpaket von Union und SPD muss im Bundesrat am Freitag die letzte Hürde nehmen. Wie zuvor schon im Bundestag ist auch in der Länderkammer für die dazu erforderliche Änderung des Grundgesetzes eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Klagen auch in anderen Ländern gescheitert
Auch FDP-Fraktionen in anderen Bundesländern hatten juristisch vergeblich versucht, die Zustimmung ihrer Landesregierungen zu verhindern. Das nordrhein-westfälische Verfassungsgericht und die Staatsgerichtshöfe in Bremen und Hessen schmetterten die Anträge der FDP-Landtagsfraktionen ab. Den Fraktionen geht es um die mangelnde Einbeziehung der Landesparlamente.
Die Länder profitieren von dem Paket deutlich: Nicht nur bekommen sie 100 der 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz. Sie dürfen künftig zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen – bisher gilt für die Länder eine Schuldengrenze von null.