[REQ_ERR: 526] [KTrafficClient] Something is wrong. Enable debug mode to see the reason. Urlauber in Sorge: Vier Deutsche in Abschiebehaft: Wie sicher sind Reisen in die USA? – Beste Nachrichten

Urlauber in Sorge: Vier Deutsche in Abschiebehaft: Wie sicher sind Reisen in die USA?

Die Einreise in die USA war noch nie spaßig, doch nun werden deutsche Touristen sogar verhaftet. Zufall oder Folge einer harschen Politik? Worauf Reisende nun achten sollten.

Anders als Lucas Sielaff, Celine Flad und Jessica Brösche hat es Fabian Schmidt noch nicht hinter sich. Fabian Schmidt sitzt immer noch in Haft: in der Donald W. Wyatt Detention Facility im US-Bundesstaat Rhode Island. Viel nach draußen dringt von dort nicht. Etwa der genaue Grund seiner Inhaftierung. Die Rede ist unscharf von lange vergangenen Drogendelikten.

Fabian Schmidt ist einer von vier Deutschen, die in den letzten Wochen bei der Einreise in die USA verhaftet worden sind. Während die anderen drei mit dem Schrecken davongekommen und wieder zurück in Deutschland sind, muss der 34-Jährige der Dinge harren. Kontakt darf er mit seinem Anwalt und seiner Mutter haben. Ihr zufolge wurde der Sohn nach einem Kurztrip bei der Einreise in Boston während der Befragung angebrüllt, sogar ausziehen musste er sich. Danach sei er in Gewahrsam gekommen und dann krank geworden. Im Krankenhaus habe man ihn ans Bett gefesselt. Überprüfen lassen sich die Angaben seiner Mutter nicht.

Festnahme trotz Greencard

Schmidts Festnahme ist auch deswegen rätselhaft, weil er seit 2007 in den USA lebt und eine Greencard besitzt – eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung, die ihn rechtlich weitgehend mit US-Staatsbürgern gleichstellt. Dass innerhalb von wenigen Wochen gleich mehrere Deutsche sowie eine Britin derartige Probleme bei der Einreise bekommen, kann Zufall sein. Oder eine Folge des von US-Präsident Donald Trump verfügten ultraharten Kurses gegenüber illegalen Einwanderern. 

Das Auswärtige Amt jedenfalls hat wegen des Falls seine Reisehinweise für die USA nun ergänzt. „Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer bei Reisen können bei Ein- beziehungsweise Ausreise zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung führen“, heißt es auf der Webseite des Ministeriums.

Probleme bei der Einreise in die USA gab es auch schon in der Vergangenheit, wenn auch selten. Vor einigen Jahren wandte sich der damals 30-jährige Oliver R. an den stern. Er war mit seiner Freundin im Westen der USA unterwegs gewesen und nach einem Abstecher nach Mexiko an der Grenze festgenommen worden. 

40 Tage lang wurde er anschließend wie ein Verbrecher von einem Gefängnis ins nächste geschickt. Sein Vergehen: Bei der Wiedereinreise im südkalifornischen San Diego war seine Aufenthaltserlaubnis nur noch einen Tag gültig und eine Rückreise nicht gebucht. Letzteres verstößt aber gegen die Regeln des Visa-Waiver-Programms, mit dem Deutsche in die USA reisen dürfen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Fälle wie der von R. sind natürlich extrem, und nicht immer kann das Auswärtige Amt helfen. Denn R.’s Fehler war es, schlicht gegen die Einreiseregeln verstoßen zu haben – wenn auch unwissentlich. Aber manchmal sind es banale Dinge, die Grenzbeamte skeptisch werden lässt: allein reisen zum Beispiel. Oder die (wahrheitsgemäße) Angabe, die USA für einen Ausflug nach Kanada oder Mexiko zwischenzeitlich verlassen zu wollen. 

Ein Abstecher ins mexikanische Tijuna wurde jüngst auch dem 25-jährigen Lucas Sielaff zum Verhängnis. Dem „Spiegel“ erzählte er, dass er und seine amerikanische Freundin wegen eines Tierarzttermins in das Nachbarland gereist waren. Auf dem Weg zurück gab es am US-mexikanischen Übergang vermutlich ein Missverständnis: „Als der Grenzbeamte meinen deutschen Pass sah, fragte er, wohin ich wolle. Ich habe mich falsch ausgedrückt und gesagt, dass ich in Las Vegas wohne. Dabei meinte ich nur, dass ich dort während meines Besuchs wohne“, sagte Sielaff. 

Die Folge: Er landete für 16 Tage im Abschiebegefängnis „Otay Mesa Detention Center“. Am 6. März dufte er zurück nach Deutschland.

Zeitgleich saß einige Zellen weiter die Berlinerin Jessica Brösche in Abschiebehaft. Auch sie wollte von Tijuana nach San Diego und wurde an der Grenze festgenommen. Vermutlich wurde ihr das Tattoo-Gerät, das sie bei sich hatte, zum Verhängnis. Die US-Einreisebehörde ICE warf der 29-Jährigen vor, illegal in den USA arbeiten zu wollen. Brösche war insgesamt sechs Wochen lang inhaftiert. Dem lokalen Nachrichtensender KGTV erzählte sie, dass sie sogar eine Woche in Einzelhaft musste. 

Studentin muss schon am Flughafen USA wieder verlassen

Ein Trip nach Mexiko war womöglich auch der Grund, warum die Studentin Celine Flad aus der Nähe von Stuttgart gar nicht erst in die USA einreisen durfte. Mitte Februar war sie in Newark bei New York gelandet und hatte das Misstrauen eines Grenzbeamten erregt. Warum, wisse sie nicht, wie sie der „Bild“-Zeitung sagte. 24 Stunden wurde sie am Flughafen festgehalten, die Hälfte davon in einer Zelle. Danach ging es wieder zurück nach Deutschland. 

Wie eine Schwerverbrecherin sei sie behandelt worden, so die 22-Jährige. Dabei konnte sie nach eigener Aussage alle gewünschten Dokumente vorweisen: eine Hotelbuchung, das Flugticket ins mexikanische Cancún, den Rückflug nach Deutschland. Die Familie „wusste nicht, wo ich bin. Erst aus dem Flieger konnte ich meiner Mutter mit dem Handy einer anderen Passagierin schreiben“. Auch ihre Äußerungen lassen sich nicht überprüfen.

Ob hinter diesen unerfreulichen Vorfällen eine Art System steckt, versucht die Bundesregierung nun herauszufinden. „Ein ganz klares Bild hat sich mir daraus noch nicht erschlossen“, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts der Nachrichtenagentur DPA. Sein Ministerium stehe auch im Austausch mit den Partnern in der Europäischen Union, um zu sehen, „ob das sozusagen eine Veränderung der amerikanischen Einwanderungspolitik ist oder ob das jetzt Einzelfälle sind“. 

Sind Reisen in die USA nun noch sicher? Die unbefriedigende Antwort: Ob man als Deutscher ins Land der unbegrenzten Möglichkeiten gelassen wird oder in Haft landet, hängt vor allem vom Menschen ab, der hinter dem Schalter sitzt. Willkürliche Entscheidungen inbegriffen.

Quellen: Auswärtiges Amt, „Bild„, „Spiegel„, „Tagesspiegel„, DPA, KGTV