[REQ_ERR: 526] [KTrafficClient] Something is wrong. Enable debug mode to see the reason. Landgericht Hannover: Junge Patientin vergewaltigt – zwölf Jahre Haft für Pfleger – Beste Nachrichten

Landgericht Hannover: Junge Patientin vergewaltigt – zwölf Jahre Haft für Pfleger

In einer Klinik nutzt ein Pfleger den psychischen Zustand einer Jugendlichen für Vergewaltigungen aus. Er spricht von einer Liebesbeziehung. Jetzt muss er für viele Jahre in Haft – und nicht nur das.

Ein 41 Jahre alter ehemaliger Pfleger muss wegen mehrerer Vergewaltigungen einer jungen Patientin für viele Jahre ins Gefängnis. Verurteilt wurde er am Landgericht Hannover zu einer Strafe von zwölf Jahren – wegen neun Vergewaltigungen, darunter drei besonders schwere, außerdem wegen sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen und der Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses, sagte die Vorsitzende Richterin Andrea Jans-Müllner. 

Obendrein wurde gegen den Mann ein Berufsverbot für die Arbeit mit Kindern und weiblichen Jugendlichen unter 18 verhängt – „und zwar für immer“, wie die Richterin sagte.

Psychischen Zustand ausgenutzt

Laut Gericht nutzte der 41-Jährige den psychischen Zustand der Jugendlichen aus, die ihm zur Behandlung anvertraut war. Die ersten Übergriffe fanden demnach in der Klinik statt, später in der Wohnung des Mannes. In einem Fall vergewaltigte er die 17-Jährige und verletzte sie mit einem Messer. Tatzeitraum war von März 2022 bis April 2023. Die junge Frau erstarrt den Angaben zufolge wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung in bedrohlichen Situationen.

Der 41-Jährige hatte die Taten nie gestanden. Er habe es nicht über sich bringen können, die Taten einzuräumen, durch die sein Doppelleben erkennbar geworden wäre, sagte Jans-Müllner in ihrer Urteilsbegründung. Einerseits hätten die Jugendlichen ihn gemocht, er sei Bezugspfleger gewesen und habe sich für den besten Pfleger der Station gehalten. Andererseits habe er die Stellung als Bezugspfleger ausgenutzt und die junge Frau in eine aussichtslose Lage gebracht – bis hin zu einem Suizidversuch des Opfers. 

Ausgeprägte Empathielosigkeit

Der Verurteilte hatte im Prozess dagegen von einer Freundschaft zu der anfangs 16 Jahre alten Patientin gesprochen, die nach deren Entlassung aus der Klinik zu einer Liebesbeziehung geworden sei. Am ersten Prozesstag hatte er alle Vorwürfe abgestritten und gesagt, die junge Frau habe sich die Taten ausgedacht.

Die Richterin betonte, es handele sich um keinen minderschweren Fall, das Machtgefälle zwischen den Beteiligten sei „deutlich größer als normal“. Ein Sachverständiger habe dem 41-Jährigen ausgeprägte Empathielosigkeit und sadistische Züge attestiert. Laut Anklage habe er im Kontext eines Übergriffs auf die minderjährige Patientin damit gedroht, ihrem Hund die Ohren abzuschneiden.