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Cannabis-Anbau: Landesbehörde: Prüfen weiter Cannabis-Clubs

Die Union will im Bund die Cannabis-Legalisierung rückgängig machen. Wirkt sich die Ankündigung bereits beim Überprüfen von Anbauvereinen im Südwesten aus? Aus Freiburg kommt dazu eine klare Antwort.

Das Freiburger Regierungspräsidium arbeitet nach eigenem Bekunden „mit vollem Engagement“ daran, Anträge von baden-württembergischen Vereinen zum Cannabis-Anbau zu prüfen. Die Ankündigung der Union im Bund, die Cannabis-Legalisierung rückgängig zu machen, wirke sich nicht auf die Verwaltung aus. Diese arbeite nach geltenden Gesetzen, wie Regierungspräsident Carsten Gabbert in Freiburg deutlich machte. Seine Behörde stellt landesweit die Erlaubnisse aus. 

Die teilweise Freigabe von Cannabis war eines der Vorhaben der Berliner Ampel-Koalition. Die Union will ihrem Wahlprogramm zufolge die Cannabis-Legalisierung zurücknehmen. Im Sondierungsergebnis von CDU, CSU und SPD findet sich dazu vorerst nichts, die vertieften Koalitionsverhandlungen haben aber erst begonnen.

Die Freiburger Behörde gab bisher grünes Licht für 13 Anbauvereinigungen. Baden-Württemberg könne sich damit bundesweit sehen lassen, resümierte Gabbert. Es gab zudem zwei Ablehnungen. Vier Anträge wurden von Cannabis-Clubs wieder zurückgezogen. Seit Juli vergangenen Jahres gingen insgesamt 91 Gesuche in Freiburg ein. 

Anbauvereinigungen können an den Start gehen 

Nach der teilweisen Freigabe von Cannabis für Erwachsene und des privaten Anbaus mit zahlreichen Vorgaben war am 1. Juli vergangenen Jahres eine zweite Stufe in Kraft getreten. Nicht kommerziellen Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern wurde es damit ermöglicht, an den Start zu gehen.

Volljährige Menschen können Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Die Clubs brauchen aber eine behördliche Erlaubnis. Vorgesehen sind auch regelmäßige Kontrollen.

Vereine werden von Behörde beraten

Es habe sich bewährt, die Vereine intensiv zu beraten, sagte Gabbert seiner Behörde zufolge: „Damit werden wir gleichermaßen dem Interesse der Bevölkerung nach Sicherheit und Suchtprävention und dem Interesse der Anbauvereinigungen am Eigenanbau gerecht, der schließlich auch einen Beitrag leisten soll, um den Schwarzmarkt wirksam einzudämmen.“ 

Sechs Anbauvereinigungen klagten bislang gegen die Behörden-Beschüsse. Dabei geht es etwa um Vorgaben zu Beschäftigungsverhältnissen und die Rufbereitschaft der Vereine. Gerichtliche Entscheidungen dazu gibt es den Angaben zufolge bisher nicht.