Corona-Soforthilfen: Nach fünf Jahren: Streit um Corona-Hilfen vor Gericht
Vor fünf Jahren begann der erste Lockdown, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Die Wirtschaft erhielt Hilfen, doch vieles soll nun zurückgezahlt werden. Tausende Unternehmen wehren sich.
Vor fünf Jahren wurde in Mecklenburg-Vorpommern das öffentliche Leben heruntergefahren, um die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus einzudämmen: Am 16. März schlossen die Kitas und Schulen, am 18. März alle Geschäfte, die nicht unbedingt für die Versorgung der Bevölkerung notwendig sind. Bis zum 19. März mussten alle Touristen nach Hause zurückkehren. Um der Wirtschaft in dieser Situation zu helfen, wurden rasch Corona-Soforthilfen aufgelegt und ausgezahlt. Fünf Jahre später sorgen diese Hilfen für viel Ärger.
Nach Auskunft des Schweriner Wirtschaftsministeriums wurden im Frühjahr 2020 rund 322 Millionen Euro Corona-Soforthilfe im Nordosten ausgezahlt. Rund 36.000 Anträge waren bewilligt worden. Nach der Endabrechnung wurden 226 Millionen Euro – mehr als zwei Drittel – zurückgefordert. Viele Unternehmen reagierten irritiert und verärgert, weil sie angenommen hatten, dass es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss handelte.
Tausende Widersprüche
Tausende haben Widerspruch eingelegt. Mehr als 4.000 Widersprüche laufen demnach noch. Bei Gerichten seien aktuell 206 Verfahren anhängig. 15 Urteile seien bisher ergangen – alle zugunsten des Landes, wie das Ministerium hervorhebt. Nicht alle Urteile seien aber bereits rechtskräftig.
Zurückgezahlt wurden von den Unternehmen in MV bisher rund 137 Millionen Euro, wie das Ministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur weiter mitteilte. „Bei den zurückgeforderten Mitteln handelt es sich fast ausschließlich um Bundesmittel“, erläuterte ein Sprecher.
Zwei Millionen Euro Zinsen
Mitunter werden auch Zinsen fällig, wenn etwa ein Hilfeempfänger bei der Abrechnung nicht mitgewirkt hat oder wenn Betrug vorliegt. Aber auch bei Stundung oder Ratenzahlung können Zinsen entstehen. Bisher sind dem Ministeriumssprecher zufolge rund zwei Millionen Euro Zinsen auf zurückgeforderte Corona-Soforthilfen gezahlt worden. „Auch die entstandenen Zinsen werden überwiegend an den Bund abgeführt.“
Viele Unternehmen sehen sich nicht in der Lage, die Corona-Soforthilfen auf einen Schlag zurückzuzahlen, denn auf die Corona-Krise folgten Energiepreis-Krise, Inflation und Konsumzurückhaltung. Viele beantragten deshalb eine Stundung. „Für die Corona-Soforthilfen sind derzeit 2.303 Forderungen gestundet“, berichtete das Wirtschaftsministerium.