[REQ_ERR: 526] [KTrafficClient] Something is wrong. Enable debug mode to see the reason. Verfassungsgerichtshof: Gericht billigt Kern von Polizeigesetz mit Einschränkungen – Beste Nachrichten

Verfassungsgerichtshof: Gericht billigt Kern von Polizeigesetz mit Einschränkungen

Wann und wie sehr darf die Polizei ins Leben von Menschen eingreifen, um für Sicherheit zu sorgen, wie konkret muss eine Gefahr sein? Nun liegt ein differenziertes Urteil dazu vor.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen umstrittenen Kernpunkt des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) bestätigt – allerdings nur mit einigen Einschränkungen. Das hat das Gericht nach einem jahrelangen Rechtsstreit und einer Klage von Grünen und SPD sowie einer Popularklage von knapp zwei Dutzend Antragstellern entschieden, wie Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler in München sagte.

Kernfrage war, ob eine sogenannte „drohende Gefahr“ bereits ausreichend ist, um der Polizei weitreichendere Befugnisse zur Verhinderung möglicher Straftaten zu geben oder ob der Begriff nicht konkret genug definiert ist. 

Das Gericht entschied nun, dass die vor einigen Jahren eingeführte Generalklausel für Fälle einer sogenannten drohenden Gefahr insgesamt nicht verfassungswidrig ist – die Klausel entspricht der Bayerischen Verfassung aber nach Worten Heßlers nur „in einer bestimmten Auslegung“. Als Maßgabe nannte er unter anderem, dass es sich um drohende Angriffe von erheblicher Intensität und Auswirkung handeln müsse. Darunter seien nur terroristische oder vergleichbare Angriffe auf bedeutende Rechtsgüter zu verstehen.