Rettungsdienst: Rettungsdienst soll Fall für Bundesverfassungsgericht werden
In gesundheitlich kritischen Fällen sollten Rettungswagen und Notärzte rasch zur Stelle sein. Doch es gibt deutliche Unterschiede in Deutschland. Das möchten Experten nicht länger hinnehmen.
Die Notfallversorgung in Deutschland weist aus Sicht der Björn Steiger Stiftung große Mängel auf und bedarf dringend einer Reform. Mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe will die Organisation, die sich für eine Verbesserung des Rettungswesens einsetzt, bundesweit einheitliche Standards erreichen. Die Unterlagen sollen heute elektronisch beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden, wie die Stiftung mitteilte.
„Der Bund erfüllt seine grundgesetzliche Verpflichtung nicht, ein flächendeckendes, einheitliches und qualitativ hochwertiges Rettungsdienst-System sicherzustellen“, sagte Stiftungs-Präsident Pierre-Enric Steiger der Deutschen Presse-Agentur. Ziel der Verfassungsbeschwerde sei die Feststellung, dass die jetzige Regelung gegen das Grundgesetz verstößt – um dann eine bundesweite Verbesserung in Angriff nehmen zu können.
Beschwerde auch gegen Rettungsgesetz von Baden-Württemberg
Gegen das Land Baden-Württemberg zieht die Stiftung vor Gericht, weil dort im vergangenen August ein umstrittenes neues Rettungsgesetz in Kraft getreten ist. Aus Sicht der Stiftung stellt es keine Verbesserung dar.
Pläne für eine Neuorganisation des Rettungsdienstes mit bundesweit einheitlichen Standards hatte auch die zerbrochene Koalition aus SPD, Grünen und FDP. Mit dem Aus der Ampel sind diese Pläne aber hinfällig.
Die Björn Steiger Stiftung mit Sitz in Winnenden nahe Stuttgart setzt sich seit Jahrzehnten für die Verbesserung des Rettungsdienstes ein. Sie war unter anderem wesentlich an der Einführung der bundesweiten Notrufnummer 110/112 beteiligt.