Bildungssystem: Gericht: Probeunterricht vor Schulwechsel ist zulässig
Die neuen Regeln für den Wechsel aufs Gymnasium für Kinder ohne entsprechende Empfehlung sorgen für viel Diskussion. Einige Eltern ziehen vor Gericht.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat den umstrittenen Probeunterricht beim Wechsel aufs Gymnasium für rechtens erklärt. Es wies im Eilverfahren die Beschwerde gegen die neue Zugangshürde ab, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Danach hat eine Schülerin, die den erforderlichen Notendurchschnitt verfehlt und den Probeunterricht zur Eignungsfeststellung nicht bestanden hat, keinen Anspruch auf eine vorläufige Anmeldung am Gymnasium.
Es bestünden keine verfassungsrechtlichen Zweifel an den Übergangsregeln zur Eignungsfeststellung für das Schuljahr 2025/2026, hieß es vom Gericht. Das Land Berlin habe seinen Gestaltungsspielraum mit den neuen Regeln nicht überschritten und „das elterliche Wahlrecht der Schulform nicht unverhältnismäßig eingeschränkt“.
Beschwerde in nächster Instanz möglich
Die Einführung des Probeunterrichts sei rechtzeitig bekannt gemacht worden, so die Richter. Aus ihrer Sicht ist es auch zulässig, Faktoren wie einen Intelligenzquotienten nicht als Eignungskriterium heranzuziehen, sondern sich auf die konkret in der Schule gezeigten Leistungen zu stützen.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, eingelegt werden.
Nach Angaben der Gerichtssprecherin wurden zwei ähnlich gelagerte Fälle ebenfalls per Eilverfahren entscheiden. Darüber hinaus liegen dem Gericht nach ihren Angaben bislang ein weiteres Eilverfahren sowie insgesamt vier Klagen zu der umstrittenen neuen Regelung vor.
Neue Regelung für den Übergang aufs Gymnasium
Angehende Siebtklässler bekommen nur bei einer Durchschnittsnote bis 2,2 eine Empfehlung für das Gymnasium und ab 2,3 eine für eine Integrierte Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule.
Grundsätzlich galt das auch bisher. Schulen hatten bei einem Notenschnitt von 2,3 bis 2,7 aber noch Ermessensspielraum für eine Empfehlung. Schüler, deren Eltern trotz nicht ausreichender Noten auf einem Besuch des Gymnasiums bestanden, konnten dort ein Probejahr absolvieren. Dieses Modell wird nun durch den Probeunterricht abgelöst.
Nur wenige bestehen Probeunterricht
Der Probetag umfasst schriftliche Leistungen in Deutsch und Mathematik sowie die Überprüfung von fächerübergreifenden Kompetenzen wie selbstständiges Arbeiten, Lösung von Problemen oder Teamfähigkeit.
Einen ersten Durchlauf des Probeunterrichts bestanden nach Angaben der Bildungsverwaltung nur 2,6 Prozent der 1.937 teilnehmenden Schülerinnen und Schüler.