[REQ_ERR: 526] [KTrafficClient] Something is wrong. Enable debug mode to see the reason. Justiz: Versammlungsrecht in kleinen Teilen verfassungswidrig – Beste Nachrichten

Justiz: Versammlungsrecht in kleinen Teilen verfassungswidrig

Was tun, wenn es bei Demos zu Gewalt kommt? Hessen hat daher das Versammlungsrecht geändert. Zu sehr, finden Linke und AfD. Und klagten vor dem höchsten Gericht des Landes. Nun gibt es ein Urteil.

Hessens neues Versammlungsrecht ist einem Urteil nach in kleinen Teilen verfassungswidrig. Gegen die Entscheidung ist laut Staatsgerichtshof in Wiesbaden „kein ordentliches Rechtsmittel“ möglich.

Geklagt hatten die frühere Linke-Fraktion (Az. P.St. 2920) und die AfD-Opposition (P.St. 2931) im hessischen Landtag. Sie wandten sich gegen die Neufassung des Landesversammlungsrechts, die im April 2023 noch unter Schwarz-Grün in Kraft getreten war: Damit werde die Versammlungsfreiheit zu sehr eingeschränkt. Die frühere Linke-Fraktion nannte als Beispiel die aus ihrer Sicht zu weitreichenden Pflichten der Versammlungsleitung zur Erhebung und Mitteilung persönlicher Daten.

Versammlungsfreiheit gilt als wichtiges Bürgerrecht

Die Versammlungsfreiheit von Bürgerinnen und Bürgern ist vom Grundgesetz und von der hessischen Landesverfassung grundsätzlich geschützt. Die inzwischen schwarz-rote Landesregierung wollte mit dem Versammlungsfreiheitsgesetz aber etwa gewalttätige und extremistische Demonstranten in die Schranken weisen können. 

Droht übermäßige Kontrolle?

Die ehemalige Linke-Fraktion und die AfD-Fraktion wandten sich mit ihren Normenkontrollanträgen gegen einzelne Vorschriften des hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes. Die Neuregelung räume Polizei und Behörden zu viele Befugnisse ein und es drohe übermäßige Kontrolle, lautete die Kritik.