Parkregeln: Wie Supermärkte Kunden mit Strafgebühren verärgern
Ein Einkauf ohne Parkscheibe kann teuer werden. Supermärkte setzen auf strenge Parkregeln mit hohen Strafgebühren, um Dauerparker abzuschrecken. Worauf Sie achten sollten.
Es passierte drei Tage vor Weihnachten. Nach diversen Einkäufen kam ich mit meinem Auto nach Hause und fand hinter dem Scheibenwischer eine merkwürdige Nachricht. Es war ein in eine durchsichtige Plastikhülle eingepacktes Überweisungsformular. Danach sollte ich an eine Firma Fair Parken GmbH 29,90 Euro überweisen, da ich ohne Parkscheibe geparkt hätte. Falls ich das nicht binnen zweier Wochen täte, würde man den Halter des Fahrzeugs kostenpflichtig ermitteln.
Ich war mir keines Fehlers bewusst und verbuchte das Formular zunächst als Fake, um mich abzuzocken. Bestätigung für meine Vermutung erhielt ich, als ich beim Baumarkt nachfragte, bei dem ich an diesem Tag eingekauft hatte. Man habe einige Zeit mit der Firma Fair Parken zusammengearbeitet, täte das aber nicht mehr, hieß es dort. Auf dem Parkplatz des Baumarktes hingen zwar Hinweisschilder, denen zufolge es 25 Euro kosten würde, wenn man die maximale Parkzeit von zwei Stunden überschreiten würde, aber weder der Preis stimmte, noch tauchte der Firmenname auf meinem Formular dort auf.
Erhöhte Strafgebühren: Warum Märkte ihre Kunden verprellen
Nach den Feiertagen und schon im neuen Jahr überkamen mich dann doch Zweifel, ob ich möglicherweise etwas falsch gemacht haben könnte und ich rief unter der Telefonnummer an, die auf dem Überweisungsträger stand. Dort bekam ich die Auskunft, wo ich das Parkvergehen begangen haben sollte: in einem Supermarkt, an dem ich nur fünf Minuten mit dem Auto gestanden hatte. Um die Gebühr zu umgehen, könnte ich den Bon des Supermarktes hochladen. Denn ein normaler Einkauf wäre völlig in Ordnung. Der war natürlich weg, falls ich ihn überhaupt mitgenommen hatte.
Also suchte ich in meinem Online–Konto und fand als Beleg die entsprechende Abbuchung des Supermarktes. Leider klappte es mit dem Hochladen nicht, denn einige Angaben, die Fair Parken zum Erlass der Vertragsstrafe verlangte, waren so nicht zu übermitteln. Beispielsweise fehlte die Adresse des Parkplatzes.
Als ich das nächste Mal bei dem Supermarkt einkaufen war, fielen mir zahlreiche Schilder auf dem Parkplatz auf, auf denen eine Gebühr in Höhe von 29,90 Euro angedroht wurde, falls man dort länger als 1,5 Stunden oder ohne Parkscheibe stehen würde. Ich stellte den Marktleiter zur Rede und schilderte ihm mein Anliegen. Dieser war sehr freundlich und bot an, bei dem Dienstleister anzurufen, um die Zahlungsaufforderung zu löschen, da ich ihm glaubhaft vermittelte, nur ganz kurz zum Einkaufen dort geparkt zu haben.
Supermärkte wollen Dauerparker vergraulen
Auf meine Frage, wie es zu dem rigorosen Parkmanagement käme, hatte er eine einleuchtende Antwort. Nur so sei zu gewährleisten, dass es überhaupt freie Parkplätze vor dem Supermarkt gebe. Denn ansonsten würden Anwohner ringsum diese rund um die Uhr oder zumindest in den Abend– und Morgenstunden blockieren.
Doch wer achtet schon beim schnellen Einkauf auf solche Schilder und platziert jedes Mal die korrekt eingestellte Parkscheibe unter der Windschutzscheibe? Ein Blick in die parkenden Autos bestätigte meinen Verdacht, dass wie ich bisher kaum jemand mit Taten auf die Androhungen reagiert. Und so wird die Missachtung des Parkscheibengebotes zum einträglichen Geschäft von Firmen wie Fair Parken und anderen, selbst wenn man nur ein paar Minuten vor dem Geschäft steht.
Viele Kunden empfinden das, ebenso wie ich, als gemeine Abzocke und reagieren auf ihre Weise: Sie meiden die entsprechenden Supermärkte. Manche Märkte reagierten auf die dadurch stark sinkenden Umsätze mit einem neuen Kontrollsystem. Zum Beispiel der Baumarkt, bei dem ich an dem bewussten Tag geparkt und nachgefragt hatte. Bei der Einfahrt auf den Parkplatz und beim Verlassen desselben erfasst eine Videokamera das Kfz-Kennzeichen und ermittelt so die tatsächliche Parkzeit. Liegt diese über dem auf Hinweisschildern angekündigten Limit, gibt es eine Zahlungsaufforderung an den Fahrzeughalter. Ein faireres System, da es wirklich Dauerparker entlarvt und Kurzzeitbesucher schont.
Da jedoch längst nicht alle Märkte so agieren, bleibt Nutzern dort weiterhin nur die Parkscheibe als Zahlungsschutz. Ich versuche nun jedes Mal daran zu denken, diese zu platzieren und die aktuelle Uhrzeit einzustellen. Nervig ist das allemal und vermutlich werde ich es in Zukunft wieder einmal vergessen. Eine nicht repräsentative Umfrage unter Kollegen bestätigt mein Malheur als allgegenwärtig. Mehrere hatten schon wie ich Überweisungsformulare gefunden und meist zähneknirschend die Strafgebühr bezahlt.
Um die Strafe zu vermeiden, sollten Sie die Parkscheibe mit der korrekten Ankunftszeit immer gut sichtbar im Auto platzieren. Klemmt bereits ein Überweisungsvordruck am Scheibenwischer, den Kaufbeleg auf der Seite des Parkplatzbetreibers hochladen oder mit dem Beleg direkt in den Markt gehen und dort um eine Aufhebung der Strafgebühr bitten.
Laut Verbraucherzentrale müssen die Parkbedingungen beim jeweiligen Supermarkt-Parkplatz durch Aushänge deutlich erkennbar sein. Nicht ausreichen seien in der Regel:
Hinweisschilder bei der Einfahrt mit besonders kleiner Schrift versteckte Schilder am Rand der Supermarkt-Parkplätze Hinweise zum Parken erst im Supermarkt besonders lange und komplizierte Klauseln
Machen Sie im Zweifelsfall Fotos der Schilder und widersprechen Sie der Strafe am besten schriftlich per Einschreiben an die Firma, die den Parkplatz bewirtschaftet. Oder sprechen Sie das Personal im Supermarkt an und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie nicht zahlen müssen.
Quelle:Verbraucherzentrale