Rente ab 63: Diese Tabellen zeigen, wer wann in Rente kann – und mit welchen Einbußen
Mit 63 Jahren in Rente gehen, das wollen viele. Unsere Tabelle zeigt, welcher Jahrgang wann in Rente kann, welche Voraussetzungen gelten – und wie hoch die Abschläge sind.
„Mit 66 Jahren, da fängt das Leben“, so geht der Udo-Jürgens-Schlager. Mancher möchte mit der Rente aber gerne schon früher starten. Die sogenannte Flexirente macht es möglich, schon mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Voraussetzungen: Sie haben bis dahin schon 35 Rentenjahre zusammen. Und sind bereit, mit weniger Rente klarzukommen.
Früher war die Regel für den Ruhestand simpel: Jeder konnte mit 65 Jahren regulär und ohne Abschläge in Rente gehen. Doch seit 2012 wird das normale Rentenalter Jahr für Jahr erhöht: Wer 2024 regulär in Rente gehen wollte, musste bereits 66 Jahre alt sein. 2025 sind es schon 66 Jahre und 2 Monate, wie die folgende Tabelle zeigt.
Tabelle: Wann kann ich regulär in Rente gehen?
Normaler Beginn der Rente ohne AbschlägeJahrgangRentenalterRenteneintritt195866 Jahre2024195966 Jahre und 2 Monate2025/26196066 Jahre und 4 Monate2026/27196166 Jahre und 6 Monate2027/28196266 Jahre und 8 Monate2028/29196366 Jahre und 10 Monate2029/30196467 Jahre2031196567 Jahre2032196667 Jahre2033196767 Jahre2034196867 Jahre2035196967 Jahre2036197067 Jahre2037Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Ab Jahrgang 1964 muss also jeder 67 Jahre alt sein, wenn er regulär in Rente gehen will. Und es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Politik das Alter für künftige Rentnergenerationen weiter heraufsetzen wird.
Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme von der Altersgrenze: Wer schon 45 Rentenversicherungsjahre zusammen hat, der kann früher abschlagsfrei in den Ruhestand (siehe folgende Tabelle).
Tabelle: Früher in Rente ohne Abschläge
Abschlagsfreier Rentenstart bei mehr als 45 RentenjahrenJahrgangRentenalterRenteneintritt196164 Jahre und 6 Monate2025/26196264 Jahre und 8 Monate2026/27196364 Jahre und 10 Monate2027/28196465 Jahre2029196565 Jahre2030196665 Jahre2031196765 Jahre2032196865 Jahre2033196965 Jahre2034197065 Jahre2035Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Wichtig dabei: 45 Rentenjahre bedeutet nicht, dass man 45 Jahre gearbeitet haben muss. Auch für Kindererziehung, nicht erwerbsmäßige Pflege sowie Wehr- und Zivildienstpflicht können sich Versicherungszeiten ergeben, die angerechnet werden. Die Rentenversicherung spricht von der „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“.
Ab 63 Jahren in Rente – mit Abschlägen
Für alle gilt: Wer 35 Rentenversicherungsjahre zusammen hat, kann ab 63 Jahren vorzeitig in Rente gehen. Aber mit Abschlägen. Die Rentenversicherung spricht von „Altersrente für langjährig Versicherte“. Auch hier gilt, dass es nicht wirklich 35 Jahre rentenversicherungspflichtige Erwerbsarbeit gewesen sein muss. Auch hier werden andere Zeiten hinzugerechnet und sogar noch etwas großzügiger als bei den 45 Jahren oben.
Neben Zeiten für Kindererziehung, nicht erwerbsmäßige Pflege sowie Wehr- und Zivildienstpflicht werden zum Beispiel auch Versorgungszeiten aus einer Scheidung berücksichtigt – oder Anrechnungszeiten für Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder Studium.
Wer wissen will, ab wann er in Rente gehen kann, schaut am besten in seine Rentenauskunft. Diese bekommen alle gesetzlich Versicherten ab dem 55 Lebensjahr automatisch zugeschickt. In den Abschnitten „H“ und „I“ ist genau beschrieben, ab wann man ohne Abschläge in Rente kann. Und wie hoch die Abschläge sind, wenn man vorzeitig in den Ruhestand geht.
Hier schon mal eine schnelle Übersicht: Wer bis zum 63. Lebensjahr schon 35 Rentenversicherungsjahre zusammen hat, aber noch keine 45 Rentenjahre, der muss pro Monat früher in Rente, auf je 0,3 Prozentpunkte an Rente verzichten. Das läppert sich, wie folgende Tabelle zeigt.
Tabelle: Ab 63 in Rente, was das kostet
Abschlag bei Renteneintritt zwischen 63 und 66, BeispieleJahrgangRente mitEintrittfrüher in Rente als regulärAbschlag196065 Jahren20251 Jahr, 4 Monate4,8 %196164 Jahren20252 Jahre, 6 Monate9,0 %196165 Jahren20261 Jahr, 6 Monate5,4 %196263 Jahren20253 Jahre, 8 Monate13,2 %196264 Jahren20262 Jahre, 8 Monate9,6 %196265 Jahren20271 Jahr, 8 Monate6,0 %196363 Jahren20263 Jahre, 10 Monate13,8 %196364 Jahren20272 Jahre, 10 Monate10,2 %196365 Jahren20281 Jahr, 10 Monate6,6 %ab 196463 Jahren 4 Jahre14,4 %ab 196464 Jahren 3 Jahre 10,8 %ab 196465 Jahren 2 Jahre 7,2 %ab 196466 Jahren 1 Jahr 3,6 %Quelle: Deutsche Rentenversicherung, eigene Rechnung
Diese Abschläge gelten nicht nur während der Zeit, die man früher in Rente geht, sondern für immer. Wer eine reguläre Rente von 2000 Euro beziehen würde, muss also mit bis zu 288 Euro Abschlag rechnen. Im Folgenden ein Überblick.
Tabelle: Früher in Rente, was von 2000 € bleibt
Abschläge bei 2000 Euro regulärer Rentefrüher in RenteAbschlagEinbußeübrig bleiben1 Jahr3,6 %72 €1.928 €2 Jahre7,2 %144 €1.856 €3 Jahre10,8 %216 €1.784 €4 Jahre14,4 %288 €1.712 €Quelle: Deutsche Rentenversicherung, stern (Werte gerundet)
Es zeigt sich also: Wer früher in Rente will und keine 45 Rentenversicherungsjahre zusammen hat, der muss mit einer empfindlichen Einbuße rechnen. Die Flexirente erlaubt es, trotz Beginn der Rente weiterzuarbeiten – zum Beispiel in Teilzeit. So kann man sich Schritt für Schritt aus dem Arbeitsleben verabschieden. Dann gibt es keine Pflicht mehr, in die Rentenversicherung einzuzahlen. Wer es trotzdem tut, kann den Verlust durch die frühe Rente ein klein wenig ausgleichen. Mehr dazu auf der Website der Rentenversicherung zur Flexirente.
Freiwillig einzahlen für mehr Rente
Eine andere Variante ist, vorab freiwillig mehr in die Rentenkasse einzuzahlen. Das geht ab dem 50. Lebensjahr. Auf Antrag rechnet die Deutsche Rentenversicherung aus, wie viel das sein müsste, um den Verlust komplett auszugleichen. Dazu muss man das Formular V0210 ausfüllen, das geht bequem online. Der Aufwand ist überschaubar, das Formular ist innerhalb von 20 Minuten fertig abgeschickt.
Wer den vollen Verlust ausgleichen will, muss mit fünfstelligen Beträgen rechnen. Immerhin kann man freiwillige Einzahlungen in die Rentenkasse steuerlich absetzen, bis zu einem Höchstbetrag von aktuell gut 29.000 Euro. Dabei ist aber zu bedenken, dass man auch so ja schon in die Rentenversicherung einzahlt. Klar ist: Ohne steuerliche Vorteile, lohnt es sich auf keinen Fall freiwillige Beiträge einzuzahlen. Dann wäre es günstiger, das Geld fürs Alter selbst anzulegen.
Der Antrag ist ohne Risiko: Die Rentenversicherung rechnet aus, was Sie einzahlen müssten, um alles auszugleichen. Wenn Sie aber nichts oder nur ein wenig einzahlen, ist das auch okay. Alternativ bietet die Deutsche Rentenversicherung auch eine kostenlose individuelle Beratung an.