Wahlfristen: Zeitdruck – Briefwahl direkt im Wahlamt empfehlenswert
Bei der diesjährigen Bundestagswahl müssen Wähler und Wahlämter wegen des engen Zeitkorridors besonders auf die Tube drücken. Eine zunächst ungewöhnlich klingende Variante heißt: Briefwahl vor Ort.
Auch Briefwähler sollten bei der vorgezogenen Bundestagswahl sicherheitshalber einen kleinen Weg direkt zum Wahlamt in Kauf nehmen. Das empfiehlt die nordrhein-westfälische Landeswahlleiterin Monika Wißmann angesichts der diesmal verkürzten Fristen.
„Die beste Variante zur Vermeidung von Postlaufzeiten ist die Briefwahl vor Ort, auch Direktwahl genannt“, teilte sie in Düsseldorf mit. Diese werde voraussichtlich ab dem 10. Februar in vielen Gemeinden angeboten. „Es ist dann möglich, mit der Wahlbenachrichtigung und dem Personalausweis zum Wahlamt zu gehen“, erklärte Wißmann. Dort könne mit den ausgehändigten Briefwahlunterlagen schon direkt gewählt werden.
Wer die Unterlagen lieber zu Hause ausfüllen wolle, sollte in Betracht ziehen, sie beim Wahlamt abzuholen und den ausgefüllten Wahlbrief rechtzeitig selbst in den Behördenbriefkasten einzuwerfen. „Briefwahlunterlagen können auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden“, erläuterte Wißmann. Die notwendige Vollmacht sei auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu erteilen. Bevollmächtigte dürfen jedoch für höchstens vier Wahlberechtigte die Unterlagen abholen.
Viele Wege führen zur Briefwahl
Der Briefwahlantrag kann schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder persönlich beim Wahlamt des Wohnortes gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Für schriftlichen Anträge steht die Rückseite der Wahlbenachrichtigung zur Verfügung. Für Anträge per E-Mail haben viele Gemeinden in ihrem Internetangebot ein Online-Formular eingerichtet.
Inzwischen seien die Benachrichtigungen bei den rund 12,6 Millionen Wahlberechtigten in Nordrhein-Westfalen eingegangen. „Wer jetzt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis spätestens Freitag, 07. Februar 2025, an seine Gemeindeverwaltung wenden“, empfahl die Landeswahlleiterin.
Die Briefwahl kann noch bis Freitag, 21. Februar (15.00 Uhr), beim lokalen Wahlamt beantragt werden. Der Wahlbrief mit gefülltem Stimmzettelumschlag und unterschriebenem Wahlschein muss bis zum Wahltag am 23. Februar um 18.00 Uhr bei der Gemeinde eingehen.