Kind in Regensburg getötet: Jugendhaft für 15-Jährigen in Mordprozess gefordert
Einem Jugendlichen wird der Mord an einem Siebenjährigen in einer psychiatrischen Klinik in Regensburg vorgeworfen. Vor dem Landgericht Weiden steht der Prozess vor dem Abschluss.
In dem Prozess um die Tötung eines Siebenjährigen haben vor dem Landgericht Weiden Staatsanwaltschaft und Verteidigung eine Jugendstrafe wegen Mordes für den 15 Jahre alten Angeklagten gefordert. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Dem Jugendlichen wird vorgeworfen, das Kind im Herbst 2023 in einer psychiatrischen Klinik im bayerischen Regensburg erstochen und zwei Männer verletzt zu haben.
Der Ankläger plädierte den Angaben nach auf eine Jugendstrafe von neun Jahren und neun Monaten und legte dem 15-Jährigen neben Mord auch versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen zur Last. Zudem forderte er die Unterbringung des Jugendlichen in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie vorbehaltlich die Anordnung der Sicherungsverwahrung.
Der Verteidiger forderte, den Angeklagten des Mordes sowie der fahrlässigen und gefährlichen Körperverletzung schuldig zu sprechen, ohne dabei eine konkrete Jugendstrafe zu beantragen. Der Verteidiger plädierte ebenfalls für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Das Verfahren vor der Jugendkammer des Landgerichts findet wegen des Alters des Beschuldigten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil soll kommende Woche gesprochen werden.
Angeklagter soll Messer in Klinik geschmuggelt haben
Der Jugendliche erstach den Ermittlungen nach Ende Oktober 2023 als Patient der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Bezirksklinikums in Regensburg den Siebenjährigen und verletzte einen 63-jährigen Lehrer. Ein Pfleger, der versucht haben soll, den damals 14 Jahre alten Jugendlichen zu entwaffnen, wurde ebenfalls verletzt.
Die Generalstaatsanwaltschaft München ging davon aus, dass der Beschuldigte die Tat über mehrere Wochen lang geplant hatte. Nach Besuchen bei seinen Eltern kurz zuvor sei es ihm gelungen, zwei Messer in die Klinik zu schmuggeln.
Da zunächst ein extremistischer Hintergrund für die Tat nicht ausgeschlossen wurde, hatte die Zentralstelle für die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus bei der Generalstaatsanwaltschaft in München den Fall übernommen. Der Verdacht auf eine extremistische Tat bestätigte sich ihren Angaben zufolge aber nicht.