Justiz: Neuer Prozess gegen Ayleens Mörder beginnt
Wegen Mordes an der Schülerin Ayleen verbüßt er eine lebenslange Freiheitsstrafe – jetzt muss der Mann erneut vor dem Landgericht Gießen erscheinen.
Vor dem Landgericht Gießen beginnt am Morgen ein weiterer Prozess gegen den Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg. Im Kern geht es um die Frage der Sicherungsverwahrung, für die im Strafrecht bestimmte Voraussetzungen gelten. Die gegen den Mann erhobenen Vorwürfe waren bereits im ersten Prozess zur Sprache gekommen.
Der Angeklagte und das Mädchen aus Gottenheim nahe Freiburg kannten sich aus sexualisierten Chats. Der Deutsche hatte die Jugendliche massiv bedrängt, Nacktfotos von ihr gefordert und sie damit erpresst. Schließlich holte er sie in ihrem Heimatort ab, brachte sie nach Hessen in ein Waldstück und tötete sie.
Das Landgericht Gießen hatte den Mann unter anderem wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung und Nötigung sowie wegen des Beschaffens kinderpornographischer Inhalte zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Nachdem der Mann in Revision ging, befand der Bundesgerichtshof seine Verurteilung wegen Mordes zwar für rechtskräftig, doch müsse über die Sicherungsverwahrung neu entschieden werden.
In dem neuen Prozess ist der Mann nun wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt angeklagt – er soll während eines Videotelefonats mit einer 13-Jährigen onaniert haben. Dieser Vorwurf war während des ersten Prozesses vom Gericht zwar festgestellt worden, war seinerzeit aber nicht angeklagt. Zudem geht es erneut um den Vorwurf, der Mann habe sich kinderpornographische Inhalte beschafft. In diesem Fall hatte der BGH die Einzelstrafe wegen einer gesetzlichen Absenkung des Strafrahmens aufgehoben.