[REQ_ERR: 526] [KTrafficClient] Something is wrong. Enable debug mode to see the reason. Falscher Preis: Tanken für einen Cent – muss man nachzahlen, wenn man billig getankt hat? – Beste Nachrichten

Falscher Preis: Tanken für einen Cent – muss man nachzahlen, wenn man billig getankt hat?

Das Billigangebot – Tanken für einen Cent – einer Tankstelle bei Ravensburg haben Autofahrer ausgenutzt, bis die Polizei kam. Müssen sie nun den regulären Preis nachzahlen?

Vermutlich wegen eines technischen Defekts konnte an einer Selbstbedienungstankstelle im Kreis Ravensburg in der Nacht günstig getankt werden: Alle Sorten kosteten nur einen Cent pro Liter. Es muss sich herumgesprochen haben, wie günstig der Sprit war. Gegen vier Uhr morgens beendete die Polizei das Billigtanken, sie wurde aufmerksam, weil sich lange Schlangen gebildet hatten. Nach Angaben der Polizei wurden zwischen 2500 und 3000 Liter Kraftstoff abgepumpt. Der Schaden dürfte entsprechend zwischen 4300 und 5200 Euro betragen.

Billig-Tanken wohl keine Straftat 

Ethisch gesehen ist das Ausnutzen des Defekts kaum besser als die Mitnahme eines „frei“ stehenden Fahrrads. Aber wie sieht es rechtlich aus? Im Fall der Tankstelle ist der Fall anders als im Supermarkt. Dort kommt es regelmäßig zu Unstimmigkeiten, wenn die an der Ware ausgezeichneten Preise niedriger sind als die, die in der Kasse hinterlegt sind. Die Situation ist aber eine ganz andere: Die Übergabe der Ware hat noch gar nicht stattgefunden. Der Kunde reklamiert zwar an der Kasse den höheren Preis, aber er hat die Wahl, ob er das Produkt zu einem höheren Preis erwirbt – oder ob er es liegen lässt. Einen Anspruch auf den billigen Preis gibt es nicht.Sparen beim Tanken FS 18:02

Egal ob der Preis an der Tankstelle durch einen technischen Fehler oder durch eine Manipulation entstanden ist: Es handelt sich um eine falsch ausgestellte Rechnung und die kann nachträglich korrigiert werden. Hinzu kommt, dass die Kunden den falschen Preis mit Sicherheit bemerkt haben. Wäre der Sprit zehn Cent billiger gewesen, hätte man den günstigen Preis für ein Schnäppchen handeln können – bei einem Preis von einem Cent pro Liter ist der Fehler offenkundig.

Eine Strafbarkeit liegt dennoch nicht vor. Hier wird ein offenkundiger Fehler zum eigenen Vorteil ausgenutzt, aber de jure handelt es sich nicht um einen Diebstahl und wohl auch nicht um einen Betrug. Im § 263 Betrug geht es zwar auch darum, sich rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, wenn man durch Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum nicht nur erregt, sondern unterhält, aber das scheint bei einem automatisierten Zahlungsvorgang doch etwas weit hergeholt.

Kein Recht auf den Irrtum 

Doch von solchen Fehlern profitiert man rechtlich nicht lange. Also auch dann, wenn die Firma statt eines Gehalts von 2500 netto auf einmal 250.000 Euro überweist, darf man das Geld nicht behalten. Dasselbe gilt bei Falschbuchungen, die auf das Konto eingehen. Abgesehen von den üblichen Verjährungsfristen muss das zu viel gezahlte Geld wieder zurückgegeben werden.

In der Praxis kann das anders aussehen. Der Betreiber der Tankstelle kann die falsch ausgestellte Rechnung durch eine korrekte ersetzen, und die muss dann beglichen werden. Tankstellen überwachen ihre Anlage mit Kameras, es ist anzunehmen, dass jeder Tankvorgang erfasst wurde. Der Betreiber kann also gegen die Billig-Tanker vorgehen. Formal ist die Lage einfach, doch ob sich das Ganze für ihn lohnt, ist eine andere Frage. Die Ermittlung der Kfz-Halter und eventuell das Ermitteln von abweichenden Fahrern, das Einschalten eines Rechtsanwalts sind Kosten für den Betreiber, die nicht umlagefähig sind, wenn keine Straftat stattfand, wie es bei einem Diebstahl – Wegfahren, ohne zu zahlen – der Fall wäre. Der Schaden dürfte je nach getankter Menge zwischen 50 und 150 Euro pro Fahrzeug liegen.  Auch wenn die Schadenssumme insgesamt groß ist, sind die einzelnen Posten so gering, dass es kaufmännisch wenig Sinn macht, das Geld einzufordern.