[REQ_ERR: 526] [KTrafficClient] Something is wrong. Enable debug mode to see the reason. Faktencheck: Nach Merz-Aussage: Gibt es „tägliche Gruppenvergewaltigungen“ von Asylbewerbern? – Beste Nachrichten

Faktencheck: Nach Merz-Aussage: Gibt es „tägliche Gruppenvergewaltigungen“ von Asylbewerbern?

Friedrich Merz hat mit seiner Rede für Entsetzen bei den Abgeordneten gesorgt. Er sprach von „täglichen Gruppenvergewaltigungen“ von Asylbewerbern – stimmt das?

Bei der Debatte um das von der Union geplante „Zustrombegrenzungsgesetz“, das die Zahl von Asylbewebern in Deutschland reduzieren soll, flogen die Fetzen. Im Zentrum stand dabei der Mann, über den seit der Abstimmung mit der AfD am Mittwoch das halbe Land diskutiert: Friedrich Merz

Am Freitagnachmittag rechtfertigte sich der CDU-Chef im Bundestag erneut dafür, den Entschließungsantrag für ein strengeres Asylgesetz mit den Stimmen der in Teilen rechtsextremistischen Partei verabschiedet zu haben. Ein Satz sorgte insbesondere bei SPD, Grünen und Linken für Empörung. 

Merz behauptete, es fänden in Deutschland „täglich Gruppenvergewaltigungen aus dem Milieu der Asylbewerber heraus“ statt. Im Anschluss an den Satz waren Zwischenrufe zu hören. Stimmt Merz‘ Aussage? 

„Tägliche Gruppenvergewaltigungen“ von Asylbewerbern – Friedrich Merz‘ Behauptung im Faktencheck

Das Bundesinnenministerium hatte die Zahlen zu Gruppenvergewaltigungen auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion im Juni 2024 veröffentlicht. Sie beruhen auf der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Liveblog Zustrombegrenzungsgesetz Bundestag_9.19

Demnach sei es 2023 zu 761 sogenannten Gruppenvergewaltigungen gekommen. Das sind mehr als zwei am Tag. Nach 789 im Vorjahr und 677 im Jahr 2021. Laut PKS betrug der Anteil der „nichtdeutschen Tatverdächtigen“ in den Jahren 2019 und 2022 jeweils 50 Prozent, während er im Jahr 2020 bei 46 Prozent lag, im Jahr 2021 bei 47 Prozent und im Jahr 2023 bei 48 Prozent.

So ist zumindest die Zahl von „täglich Gruppenvergewaltigungen“ von Friedrich Merz erklärbar. Wenn für die Hälfte der Gruppenvergewaltigungen Ausländer verantwortlich sein sollen, dann entspricht das statistisch betrachtet einer Gruppenvergewaltigung am Tag. Merz weist also auf ein reales Problem hin. 

 Rekonstruktion Merz 6:05

Allerdings verwässern mehrere Dinge die Trennschärfe dieser Statistik: Zum einen wurden diese Straftaten nicht alleinstehend gezählt, sondern sind eine Kombination aus zwei weiteren Statistiken, dem Straftatenschlüssel „Vergewaltigung Paragraf 177 Absätze 6, 7, 8 Strafgesetzbuch“ kombiniert mit dem Filter „Tatverdächtige alleinhandelnd: nein“. 

Demnach ist nicht klar zu erkennen, ob alle diese Fälle tatsächlich eine Gruppenvergewaltigung waren oder ob es neben dem Haupt- auch Mittäter gab, die die Tat beispielsweise gedeckt oder vertuscht haben. Dies dürfte die Statistik allerdings nicht massiv beeinflussen.

Merz vermischt Ausländer und Asylbewerber

Zudem beruft sich die PKS grundsätzlich auf den Stand bei Ende der polizeilichen Ermittlungen, also nicht Täter, sondern Tatverdächtige. Die Bundesregierung betont: „Straftaten werden zum Teil von der Polizei, insbesondere wegen des unterschiedlichen Ermittlungsstandes, anders bewertet als von der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten.“ Somit könnten also auch Fälle in die Statistik fließen, die vor Gericht beispielsweise zu einem Freispruch führen. Rekonstruktion Merz 6:05

Eine weitere Schwierigkeit bei Merz‘ Aussage: Er spricht von „täglichen Gruppenvergewaltigungen aus dem Milieu der Asylbewerber.“ Er meint damit offenbar Menschen, die einmal als Flüchtlinge nach Deutschland kamen. Allerdings gibt es dafür keine bundesweiten Zahlen. Zahlen aus Bayern legen aber nahe, dass seine Darstellung – mindestens – überzogen ist. 

So waren laut Polizei im Jahr 2023 in Bayern 45 aller Verdächtigen bei Gruppenvergewaltigungen deutsch, 51 waren Ausländer: zwölf Syrer, sieben Rumänen, vier Iraker, die anderen verteilen sich kleinteilig auf weitere Staaten. 21 der Tatverdächtigen hat die Polizei als „Zuwanderer“ erfasst. Darunter fallen alle Flüchtlinge mit unterschiedlichem Schutzstatus: zum Beispiel Asylbewerber, Asylberechtigte, Geduldete oder Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten. 

Merz‘ Aussage ist nicht belegbar

Die anderen Ausländer sind zum Beispiel Arbeitsmigranten, auch aus der EU, anerkannte Asylbewerber oder Touristen. In Bayern stammt also nicht die Hälfte der Tatverdächtigen aus dem „Milieu der Asylbewerber“, sondern rund ein Viertel. 

Sollte sich Merz bei seiner Aussage auf die PKS berufen, vermischt er – wissentlich oder unwissentlich – nichtdeutsche Tatverdächtige (also Ausländer) und Asylbewerber. Merz weist also auf ein vorhandenes Problem hin, der genaue Vorwurf ist dagegen nicht belegbar.