Festgesetzt nach Havarie: Öltanker „Eventin“ weiter festgesetzt – Prüfung dauert an
Die aufsehenerregende Havarie des Öltankers „Eventin“ vor der deutschen Ostseeküste ist bald drei Wochen her. Der Kapitän würde schon länger gern weiterfahren – darf aber weiterhin nicht.
Der Öltanker „Eventin“ ist auch fast drei Wochen nach seiner Havarie unweit der Insel Rügen festgesetzt. Die technische Überprüfung sei noch nicht abgeschlossen, teilte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums auf Anfrage mit. „Das vorläufige Weiterfahrverbot durch die Dienststelle Schiffssicherheit gilt daher weiter.“
Die „Eventin“ liegt unweit des Sassnitzer Hafens. Dorthin war das mit rund 100.000 Tonnen Öl beladene Schiff geschleppt worden, nachdem in der Nacht zum 10. Januar an Bord alle Systeme ausgefallen waren. Stundenlang war es manövrierunfähig in der Ostsee getrieben.
Tanker für Überprüfungen festgesetzt
Wenige Tage später lief die Hauptmaschine zwar wieder und der Kapitän bat um Erlaubnis zum Auslaufen. Dies war aber auch wegen zollrechtlicher Prüfungen untersagt worden. Zum Stand dieser Prüfungen blieb eine Anfrage vom Dienstagnachmittag zunächst unbeantwortet. Nach früheren Angaben sollte etwa untersucht werden, ob es sich bei der Ladung um russisches Öl handelt und das Öl-Embargo der EU verletzt wird.
Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft Stralsund mitgeteilt, dass bislang kein Anfangsverdacht einer Straftat vorliege „insbesondere auch unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Zollbehörden“.
Besichtigung an Bord
Für die technische Überprüfung waren Vertreter der Klassifikationsgesellschaft DNV an Bord gegangen. Die Auswertung dieser Besichtigung sei nicht abgeschlossen, hieß es vom Bundesverkehrsministerium.
Die 2006 gebaute „Eventin“ wird von der Umweltorganisation Greenpeace auf einer Liste mit Schiffen der sogenannten russischen Schattenflotte geführt. Damit sind zumeist ältere Tanker und andere Frachtschiffe mit undurchsichtigen Eigentümerstrukturen gemeint, die Russland etwa benutzt, um Sanktionen infolge seines Angriffskriegs gegen die Ukraine zu umgehen.
Der Sanktionsexperte Sascha Lohmann von der Stiftung Wissenschaft und Politik hatte mit Blick auf die festgesetzte „Eventin“ von einem Novum in der EU gesprochen. Bei Öltransporten habe man das zumindest im Rahmen der Russland-Sanktionen noch nicht gehabt.