Neue Arbeitswelt: Gehaltsabrechnung nur elektronisch? – Richter entscheiden
Der Berufsalltag von Millionen von Menschen verändert sich, neue Regeln sorgen für Streit. Mit zwei Fällen beschäftigt sich das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Dürfen Gehaltsabrechnungen nur noch digital verschickt werden? Mit dieser Frage beschäftigen sich am Dienstag (10.00 Uhr) Deutschlands höchste Arbeitsrichter in Erfurt. Verhandelt wird der Fall einer Kassiererin aus Niedersachsen, die bei einer großen Supermarktkette arbeitet, die die Einführung eines digitalen Mitarbeiterportals per Betriebsvereinbarung geregelt hat. Sie und ihr Arbeitgeber streiten darüber, ob die Entgeltabrechnung elektronisch ordnungsgemäß erteilt ist oder nicht. Erwartet wird eine grundsätzliche Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in dieser Frage – sie betrifft im Zuge der Digitalisierung immer mehr Arbeitnehmer in Deutschland.
Auch in einem zweiten Fall spielen Veränderungen in der Arbeitswelt eine Rolle. Es geht darum, wie Gewerkschaften Arbeitnehmer erreichen können, die häufig mobil arbeiten und nur noch selten an ihrem Arbeitsplatz im Betrieb anzutreffen sind. Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie verlangt von einem großen Sportartikelhersteller die Herausgabe dienstlicher E-Mail-Adressen von Beschäftigten. Sie pocht auf ein digitales Zugangsrecht für ihre Mitgliederwerbung und -information. Die Gewerkschaft verweise dabei auf ihre verfassungsrechtlich geschützten Betätigungsfreiheit. In den Vorinstanzen hatte sie keinen Erfolg.