Verurteilung für Mord an Jugendlicher vor mehr als 38 Jahren rechtskräftig
Eine vom Landgericht Darmstadt verhängte lebenslange Haftstrafe für die Ermordung einer 15-Jährigen vor mehr als 38 Jahren ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die von dem inzwischen 63-jährigen Beschuldigten gegen das Urteil eingereichte Revision nach eigenen Angaben vom Mittwoch als unbegründet. Eine Prüfung habe keinerlei Rechtsfehler zu seinen Ungunsten ergeben.
Das Landgericht im hessischen Darmstadt hatte den Mann im Dezember vergangenen Jahres unter Einbeziehung einer früher verhängten Gefängnisstrafe wegen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Darüber hinaus bestätigte es die bereits zuvor angeordnete Unterbringung des Beschuldigten in einer Psychiatrie.
Mordes