Vermindert schuldfähig: Oma getötet – Keine Revision gegen Urteil
Der Enkel, der unter Drogeneinfluss seine 91-jährige Oma getötet hatte, bleibt in der Forensik. Alle Seiten akzeptierten die Entscheidung des Landgerichts.
Das Urteil gegen einen 37-Jährigen, der im März dieses Jahres in seine bettlägerige Großmutter mit mehreren Schlägen getötet hatte, ist rechtskräftig. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts Saarbrücken auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Der deutsche Angeklagte war in der vergangenen Woche zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht hatte die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Er befindet sich seit der Tat bereits in der Saarländischen Klinik für Forensische Psychiatrie.
Püttlingen